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Senatskanzlei

Künftig entfällt das Geldgeschenk für Alters- und Ehejubilare

03.06.2003

Bei Ehrenpatenschaften wurde die Zuwendung auf 500 Euro angehoben

Nach Mitteilung des Bundespräsidialamtes in Berlin treten zum 1. Juli die neuen „Grundsätze über die Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Bundespräsidenten in Kraft“. Danach erhalten Altersjubilare zum 100. sowie 105. Geburtstag und darüber hinaus zu jedem weiteren Geburtstag sowie Ehejubilare zur Eisernen (65), Gnaden- (70) und Kronjuwelen-Hochzeit (75) weiterhin ein Gratulations-Schreiben des Bundespräsidenten, das direkt zugesandt wird. Es entfällt aber in Zukunft das Geldgeschenk in Höhe von 150 €. Zeitgleich wurde das Geldgeschenk bei Ehrenpatenschaften von 250 auf 500 € angehoben. Für das 7. Kind eines Ehepaares übernimmt der Bundespräsident nämlich die Ehrenpatenschaft.