Sie sind hier:

Der Senator für Inneres und Sport

Abschleppkosten für Autofahrerinnen und Autofahrer haben sich erhöht

23.10.2013

Das Stadtamt und die Polizei Bremen weisen darauf hin, dass sich die von den Autofahrerinnen und Autofahrern zu zahlenden Abschleppkosten erhöht haben. Wird ein Kraftfahrzeug verbotswidrig abgestellt und muss es abgeschleppt werden, weil das Fahrzeug zum Beispiel eine Feuerwehrzufahrt versperrt, auf einem Behindertenparkplatz abgestellt wurde oder den Straßenverkehr erheblich behindert, wird von den Verkehrsüberwacherinnen und Verkehrsüberwachern des Stadtamtes oder der Polizei ein Abschleppunternehmen beauftragt. Im Rahmen einer erforderlich gewordenen Ausschreibung wurde ein neuer Vertrag mit einem Abschleppunternehmen abgeschlossen.

Die Abschleppkosten für einen PKW betragen ab sofort

  • werktags von 7 bis 20 Uhr 195,00 Euro
  • werktags von 20 bis 7 Uhr 230,00 Euro
  • sonn- und feiertags 260,00 Euro

Die Fahrzeuge werden auf dem Gelände der Abschleppfirma in Woltmershausen in der Simon-Bolivar-Straße 38 und in Bremen-Nord in der Straße Martinsheide 10 verwahrt.

Bei der Aushändigung des Fahrzeugs montags bis freitags von 20 bis 7 Uhr, samstags von 15 bis 24 Uhr, sowie sonn- und feiertags sind zusätzlich 50 Euro zu entrichten. Hinzu kommen die Verwaltungsgebühr von 58 Euro und das Verwarnungs– bzw. Bußgeld wegen der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit.