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Der Senator für Inneres und Sport | Senatskanzlei

Bremen fordert mehr Sprachkurse

01.10.2013

"Integration von Anfang an", fordert Bürgermeister Jens Böhrnsen, wenn es darum geht, Flüchtlinge aufzunehmen, die auf absehbare Zeit oder für immer in Deutschland bleiben. Eine zentrale Rolle spielen dabei Kenntnisse der deutschen Sprache, ist sich Bremens Bevollmächtigte in Berlin, Staatsrätin Ulrike Hiller, sicher. Deshalb bringt sie zusammen mit Innensenator Ulrich Mäurer einen Antrag Bremens auf die Tagesordnung des Bundesrates, damit auch geduldete Ausländerinnen und Ausländer sowie Asylbegehrende einen Zugang zu Sprachkursen bekommen.

Hiller: "Häufig erfolgt die abschließende Entscheidung über ein Bleiberecht erst nach einem mehrjährigen Aufenthalt, so dass sich die heute fehlende Möglichkeit zum Spracherwerb negativ auf ihre Lebenssituation auswirkt." Ulrich Mäurer ergänzt: "Ungenügende Sprachkenntnisse behindern ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und führen oft zu sozialer Isolation. Fehlende Sprachkenntnisse wirken sich im Alltag unmittelbar belastend aus. Kontakte mit Ärzten, Gesundheitseinrichtungen und Behörden sowie auch der Erwerb von Dingen des täglichen Lebens sind erschwert."

Darüber hinaus schränken fehlende Sprachkenntnisse den Zugang zum Arbeitsmarkt ein, der geduldeten Ausländerinnen und Ausländern sowie Asylbegehrenden nach einer Wartezeit von zwölf bzw. neun Monaten eröffnet ist. Das Problem stellt sich vor allem für Erwachsene, weil Kinder und Jugendliche in der Regel durch den Schulbesuch ausreichende Sprachkenntnisse erlangen. Nach dem Bremer Antrag im Bundesrat sollen geduldete Ausländerinnen und Ausländer sowie Asylbegehrende zu Basis- und Aufbausprachkurse der Integrationskurse zugelassen werden.

Ulrike Hiller: "Diesem Personenkreis gelingt damit frühzeitig eine Orientierung in seinem Lebensumfeld, eine raschere Integration und lässt Potentiale nicht ungenutzt. Diejenigen, die einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen erhalten, sind berechtigt, die Kurse abzuschließen. Für diejenigen, die in ihr Heimatland zurückkehren müssen, verbessern sich dort die beruflichen Perspektiven."

Der Integrationskurs umfasst im Übrigen insgesamt 660 Unterrichtsstunden, wovon mindestens 600 Unterrichtsstunden auf den Sprachkurs und 60 Unterrichtsstunden auf den Orientierungskurs entfallen, der im Anschluss an den Sprachkurs stattfindet. Die Kosten für Integrationskurse trägt der Bund. Das gleiche müsse auch für die Sprachmodule für den erweiterten Personenkreis gelten.