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Senatskanzlei

Bürgermeister Henning Scherf weist Kritik des Bundes der Steuerzahler zurück

09.10.2001

Versetzung von Frau Dr. Kießler nach Bremen war absolut übliches Verfahren

In einem Brief an den Bund der Steuerzahler hat der Präsident des Senats, Bürgermeister Henning Scherf, die Kritik des Bundes der Steuerzahler an der Versetzung von Dr. Kerstin Kießler nach Bremen als unberechtigt und haltlos zurückgewiesen. Das Schreiben halt folgenden Wortlaut:

“Ihre Kritik an der Versetzung von Frau Dr. Kießler nach Bremen und ihrer Ernennung zur Staatsrätin beruht ganz offensichtlich auf einem Missverständnis bzw. unzureichender Information Ihrerseits. Umso bedauerlicher ist dies insofern, als Sie Ihre m.E. unbegründeten Zweifel in einer Presseerklärung bereits veröffentlicht haben, bevor ich die Gelegenheit hatte, sie durch eine sachgerechte Darstellung des Zusammenhangs auszuräumen.

Aus meiner Sicht ist zunächst festzuhalten, dass Bremen mit Frau Dr. Kießler eine hoch qualifizierte und hervorragend geeignete Kollegin für das Amt der Bevollmächtigten beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit gewonnen hat. Ich bin Frau Dr. Kießler sehr dankbar, dass sie diese für Bremen wichtige Aufgabe übernommen hat und freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit ihr.

Zum Verfahren ist folgendes festzuhalten: Frau Dr. Kießler war und ist Beamtin auf Lebenszeit. Dieser Status steht auch aufgrund ihrer neuen beruflichen Aufgabe in Bremen nicht in Frage. Nach vielfältigen Aufgaben im Bundesministerium des Inneren - unter anderem als Leiterin der Referate “Innenpolitische Aspekte der Frauen-, Jugend-, Familien und Seniorenpolitik” und “Presse- und Öffentlichkeitsarbeit” - war Frau Dr. Kießler zuletzt als Pressesprecherin des Bundespräsidenten im Bundespräsidialamt tätig und wurde nach B 3 besoldet. Für die Aufnahme ihrer neuen Tätigkeit wurde das absolut übliche Verfahren einer Versetzung nach Bremen gewählt. Das bedeutet: Für den Wechsel nach Bremen wurde sie nicht erst von ihrem bisherigen Dienstherren (Bund) aus dem Beamtenverhältnis entlassen, um sie anschließend in Bremen erneut zur Beamtin zu ernennen. Stattdessen wurde sie wie in der Regel üblich unter Aufrechterhaltung ihres Lebensbeamtenverhältnisses als B-3-Beamtin von dem einen Dienstherren (Bund) zu dem neuen Dienstherren (Bremen) versetzt. Nach dieser Versetzung wurde Frau Dr. Kießler als nunmehr bremische Beamtin auf Beschluss des Senats zur Staatsrätin (B 7) ernannt.

Ihre Mutmaßung, dieses Verfahren erfolge “augenscheinlich ausschließlich mit dem Ziel, die ohnehin unvertretbar hohe Versorgung der politischen Beamten für Frau Dr. Kießler zu sichern”, weise ich ausdrücklich als haltlos zurück. Exakt das Gegenteil Ihrer Unterstellung trifft zu: Für den irgendwann eintretenden Fall, dass Frau Dr. Kießlers Beschäftigung als Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen enden sollte, soll Frau Dr. Kießler wieder auf Basis des status quo ante weiter aktiv als Beamtin, vergütet nach der Besoldungsgruppe B 3, arbeiten können. Das einvernehmliche Ziel dieser Regelung besteht gerade in der Möglichkeit, das Anfallen von vorzeitigen Ruhestandsbezügen ohne aktive Gegenleistung nach einem etwaigen Ende ihrer Tätigkeit als Bremer Bevollmächtigte zu vermeiden. Diesem Anliegen ist der Senat durch die Zusage einer aktiven Weiterbeschäftigung auf Grundlage der Frau Dr. Kießler seit langem zustehenden Besoldungsguppe B 3 gerne nachgekommen.

Sinn und Geist des Verfahrens dürften deshalb ausdrücklich auch im Sinne des Bundes der Steuerzahler und eines effizienten Einsatzes von Steuergeldern sein: Frau Dr. Kießler möchte - untechnisch ausgedrückt - auch nach einer etwaigen Beendigung Ihrer Tätigkeit als Bremer Bevollmächtigte weiter für ihr Geld arbeiten können! Sie möchte gerade nicht zur Untätigkeit unter Inanspruchnahme von Versorgungsbezügen nach B 3 verurteilt sein, die sie sich im übrigen bereits heute längst verdient hat. Ich halte dieses Anliegen für ausgesprochen honorig und auch aller Anerkennung durch den Bund der Steuerzahler wert.”