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Senatskanzlei


Senat stimmt Entwurf für Staatsvertrag mit der Jüdischen Gemeinde zu

02.10.2001

Aus der heutigen (2.10.2001) Senatssitzung:


Die besondere Verbundenheit Bremens mit der jüdischen Gemeinde in Bremen und Bremerhaven wird in Zukunft auf eine vertragliche Basis gestellt. Der Senat hat heute 2.10.2001) dem Entwurf eines Staatsvertrags zwischen der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch den Präsidenten des Senats, und der Jüdischen Gemeinde im Lande Bremen, vertreten durch die Mitglieder des geschäftsführenden Präsidiums, zugestimmt. Der Vertragsentwurf soll unmittelbar nach der Paraphierung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) übermittelt werden, die dem Vertragswerk zustimmen muss.


Selbstverständlich stellt der Vertrag die Freiheit, den jüdischen Glauben in Bremen zu bekennen und auszuüben, unter gesetzlichen Schutz, er sichert z.B. jüdischen Friedhöfen den gleichen Schutz und gleiche Unterstützung wie anderen Friedhöfen in kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft. Die jüdischen Feiertage Rosch Haschana (Neujahrsfest), Jom Kippur (Versöhnungsfest), Sukkoth (Laubhüttenfest) Schemini Azereth (Schlussfest), Simchat Thora (Fest der Gesetzesfreude), Pessach (Fest zum Auszug aus Ägypten) und Schawuoth (Wochenfest) werden als gesetzliche Feiertage anerkannt. Regelmäßige Gespräche der Vertragsparteien sollen zur Intensivierung der guten Beziehungen führen.


Darüberhinaus verankert der Vertrag den finanziellen Beitrags Bremens zur Unterstützung der Arbeit der jüdischen Gemeinde. Zur Erhaltung und Pflege des gemeinsamen deutsch-jüdischen Kulturerbes und zur Aufrechterhaltung des jüdischen Gemeindelebens wird sich Bremen danach zunächst mit einem jährlichen Beitrag von 235000 Euro beteiligen. Die Angemessenheit des Betrags wird im ersten Jahr jeder Legislaturperiode überprüft und ggf. angepasst werden.