Sie sind hier:

Der Senator für Inneres und Sport

Mäurer begrüßt Entscheid des Oberverwaltungsgerichts zu den "Mongols"

10.09.2013

Die Rocker des vom Senator für Inneres und Sport im Mai 2011 verbotenen Vereins "Mongols MC Bremen" haben vor dem OVG Bremen eine Niederlage einstecken müssen. Die Rocker hatten gegen die Verbotsverfügung Klage erhoben und im Mai 2013 zusätzlich zu dieser Klage in einem Eilverfahren beantragt, das Vereinsverbot vorläufig außer Vollzug zu setzen. Letzteres hat das Gericht jetzt abgelehnt, weil nach vorläufiger Bewertung das Verbot als rechtmäßig anzusehen sei.

Innensenator Ulrich Mäurer begrüßt die Entscheidung. "Es bestätigt unser entschlossenes Handeln vor zwei Jahren. Ich bin zuversichtlich, dass das OVG diese Entscheidung auch im Hauptsacheverfahren aufrechterhalten wird ", so Mäurer.

Die Mongols waren im Frühsommer 2011 durch gewalttätige Auseinandersetzungen mit Mitgliedern der befeindeten Rockergruppe Hells Angels vor dem Vereinsheim der Hells Angels am Dobben sowie in der Hankenstraße in der Innenstadt aufgefallen. Nach den Ermittlungen hatten Mongols eine Feier der Hells Angels in der Hankenstraße überfallen und auf die Anwesenden eingeschlagen.

Der Anführer der Bremer Mongols ist im Frühsommer 2013 wegen des Verdachts, eine Cannabis-Plantage in der Neustadt zu betreiben, sowie mit Rauschgift zu handeln, verhaftet worden. Er sitzt weiterhin in U-Haft.

Der Verein "Hells Angels MC Bremen" wurde von der Bremer Innenbehörde im April 2013 verboten.