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Senatskanzlei

"Zentralbanken aufgabengerecht erhalten"

16.07.1999

Die Regierungschefs der Nordens:

Die Regierungschefs der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein begrüßen in einer gemeinsamen Erklärung die Überlegung für eine Reform der Bundesbankstruktur. Die Regierungschefs plädieren dabei für eine Beibehaltung der Landeszentralbanken. Nur die Landeszentralbanken gewährleisten die föderale Struktur der Bundesbank und sicherten eine ausreichende Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung in der Fläche.

Den Landeszentralbanken käme auch in Zukunft eine bedeutende Rolle in der Region zu: Sie mußten die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank umsetzen. Dies reiche von der Refinanzierung der Kreditinstitute vor Ort über die Bargeldversorgung der Wirtschaft und Bevölkerung, die Gewährleistung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs, die regionalen Funktionen der Bankenaufsicht bis zur Wahrnehmung der Kapitalmarktfunktion für Bund und Länder in der Region.

Die Stärke der deutschen Wirtschaft beruhe auf dem Mittelstand, der in seiner Finanzierung in erheblichem Umfang von den regionalen Banken, den Genossenschaften und Sparkassen abhänge. Die Wirtschaft in der Fläche sei in erheblichem Maße auf eine dezentrale Bankenstruktur angewiesen, weil gerade mittelständischen Firmen häufig der Zugang zum klassischen Kapitaimarkt versperrt sei. Die wirtschaftliche Kraft des Mittelstandes könne nur dann gesichert werden, wenn die Chancen der regionalen Banken nicht beeinträchtigt würden. Dazu müsse die Bundesbank ihr Dienstleistungsangebot in der Fläche sicherstellen. Besonders wichtig sei der direkte Zugang zum Notenbankgeld. Dies hätten die Landeszentralbanken in der Vergangenheit gewährleistet. Das auch diskutierte zentralisierte "Vorstandsmodell" werde demgegenüber diesen Anforderungen nicht gerecht.

Die Regierungschefs betonen zudem, daß die norddeutschen Länder ihren Beitrag zur Straffung der Bundesbankstruktur schon im Jahre 1992 geleistet hätten. Mit ihren beiden Landeszentralbanken, die für je drei Länder zuständig seien (für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein mit Sitz in Hamburg sowie für Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit Sitz in Hannover), habe sich eine aufgabengerechte und kostengünstige Struktur der Bundesbank im deutschen Norden ergeben.