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Senatskanzlei

Bremen intensiviert beschleunigte Strafverfahren
Justizstaatsrat Ulrich Mäurer und Innenstaatsrat Wolfgang Goehler unterzeichnen gemeinsamen Erlass

12.10.1999

Der Senator für Justiz und Verfassung und
der Senator für Inneres, Kultur und Sport teilen mit:

Die Bremer Innen- und Justizverwaltung haben für die Kriminalitätsverfolgung eine engere Zusammenarbeit vereinbart: Bei einfach gelagerten Straftaten soll die Verurteilung eines Straftäters der Tat möglichst auf dem Fuß folgen. Zur stärkeren Anwendung des beschleunigten Verfahrens (§§ 417 ff Strafprozessordnung) haben Ulrich Mäurer, Staatsrat für Justiz und Verfassung, und Wolfgang Goehler, Staatsrat für Inneres, Kultur und Sport, einen gemeinsamen Erlass unterzeichnet.

Hierdurch soll bei allen Straftaten aus dem Bereich der Kleinkriminalität und der mittleren Kriminalität eine besonders schnelle Verurteilung erreicht werden, sofern ein einfacher Sachverhalt vorliegt. Dies bezieht sich insbesondere auf die folgenden Delikte: Diebstahl, Erschleichen von Leistungen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit am Steuer.

"Um das Anzeigeverfahren zu erleichtern, werden wir z.B. den Kaufhäusern und der BSAG besonders formatierte Vordrucke zur Verfügung stellen", erläutert Innenstaatsrat Wolfgang Goehler. "Sobald ein Verfahren als beschleunigt eingestuft wurde, lädt die Polizei innerhalb von 10 Tagen zur Vernehmung vor. Damit ist die zügige Bearbeitung gewährleistet."

Anschließend geht die Akte besonders gekennzeichnet an die Staatsanwaltschaft weiter und wird dort vorrangig bearbeitet. "Wenn der zuständige Staatsanwalt das Verfahren für angemessen hält, schließt er die Ermittlungen sofort ab und reicht beim Amtsgericht mit der Anklageschrift einen Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren ein", teilt Ulrich Mäurer mit. "Auf diese Weise kann ein Urteil innnerhalb eines Monats nach der Straftat erfolgen."

Die Staatsräte Wolfgang Goehler und Ulrich Mäurer betonen die Vorzüge des beschleunigten Verfahrens: "Die Strafe folgt auf dem Fuß, und Polizei und Staatsanwaltschaft sparen durch kürzere Verfahren letztlich auch Zeit." Daneben aber steht auch die erzieherische Wirkung dieses Vorgehens: "Durch ein schnelles Gerichtsurteil spüren die Straftäter die Folgen ihres Handelns auch schneller. Hierdurch kann sicher so mancher Kriminelle von weiteren Straftaten abgehalten werden."


Hinweis für Redaktionen:
Bei weiteren Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressesprecher Lisa Lutzebäck (Justiz und Verfassung), Telefon (0421) 361-4110, und Dr. Hartmut Spiesecke (Inneres, Kultur und Sport), Telefon (0421) 361-9002.