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Senatskanzlei

Urteil zu Müllgebühren liegt jetzt schriftlich vor

03.01.2000

Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Bremen teilt mit:

Durch Urteil vom 16.12.1999 hat die 2. Kammer des Bremer Verwaltungsgerichts im Falle einer in einem 1-Personen-Haushalt lebenden Bremerin entschieden, dass die sie betreffenden Bescheide über Müllabfuhrgebühren für die Jahre 1996 und 1997 rechtswidrig und daher aufzuheben seien. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die den Bescheiden zu Grunde liegenden ortsgesetzlichen Gebührenregelungen der Stadtgemeinde Bremen gegen die landesrechtlich zwingend vorgeschriebene Pflicht verstießen, durch die Gebührengestaltung die Vermeidung von Abfällen zu fördern.

Über das Verfahren ist bereits in den örtlichen Medien berichtet worden. An der mündlichen Verhandlung vom 16.12.1999 hatten Vertreter von Presse und Rundfunk teilgenommen.