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Senatskanzlei

Novellierung des Gesetzes über die Arbeitnehmerkammern im Lande Bremen im Senat beschlossen

08.02.2000

Eine Arbeitnehmerkammer ab dem Jahr 2001

"Ein weiterer Punkt der Koalitionsvereinbarung wurde mit der heute im Senat beschlossenen Novelle des Gesetzes über die Arbeitnehmerkammern im Lande Bremen erfolgreich abgearbeitet. Die Novelle umfasst die Vereinigung der Angestellten- und Arbeiterkammer zu einer einheitlichen Arbeitnehmerkammer und eine Modernisierung ihrer Institutionen", teilten die Senatorin Hilde Adolf und Senator Josef Hattig nach der Sitzung des Kabinetts mit.

"Damit ist es gelungen nach langwierigen Verhandlungen nicht nur Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten sondern auch der Tatsache Rechnung zutragen, dass die soziale Wirklichkeit zwei getrennte Kammern für Arbeiter und Angestellte zur Wahrnehmung ihrer Interessen nicht mehr erfordert und das eine neuformierte Arbeitnehmerkammer hierzu besser taugt", so Wirtschafts- und Häfensenator Hattig.

Der vorliegende Gesetzentwurf trägt den Vorgaben des Rechnungshofs Rechnung, der eine Neudefinition der Kammeraufgaben anmahnte und eine Einführung eines verbesserten Buchführungs- und Controllingssystems forderte. Dafür sieht das Gesetz neben der Einführung der kaufmännischen Buchführung besonders auch die Einrichtung einer Rechnungsprüfungskommission vor, deren Mitglieder umfangreiche Prüfungs- und Auskunftsrechte erhalten.

"Das neue Briefwahlsystem, analog dem Wahlsystem der Sozialversicherungen, verspricht verglichen mit dem bisherigen Wahlsystem (Urnenwahl) eine erhöhte Wahlbeteiligung und Kosteneinsparungen", betonte Hilde Adolf, Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales.

Entsprechend der Koalitionsvereinbarung übernimmt die Arbeitnehmerkammer mit Wirkung vom 1.Januar 2001 die Nachfolge der bisherigen Arbeiter- und Angestelltenkammer. Um die Kontinuität zu wahren und einen möglichst reibungslosen Übergang zu gewährleisten, bilden die Vollversammlungen von Arbeiter- und Angestelltenkammer die Gründungsversammlung der neuen Kammer. Anfang 2003 wird dann erstmals eine Wahl zur Vollversammlung der neuen Kammer stattfinden.