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Senatskanzlei

Gemeinsame Haltung der Stadtstaaten zur Neuordnung des Länderfinanzausgleichs:
Die Erklärung der Bürgermeister der Stadtstaaten


08.06.2000

Die Regierungschefs der Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen trafen sich heute (8.6.2000) auf Einladung von Hamburgs Erstem Bürgermeister Ortwin Runde zu einem Gespräch über die Haltung der Stadtstaaten zur Neuordnung des Länderfinanzausgleichs. Nach ihrer Beratung in Hamburg gaben der Hamburger Erste Bürgermeister Ortwin Runde, der Berliner Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen und der Bremer Bürgermeister Dr. Henning Scherf folgende Erklärung ab:


Solidarität und fairer Wettbewerb sind ebenso prägende Elemente der deutschen Bundesstaatlichkeit wie das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Die Bürgermeister der Stadtstaaten fordern alle Länder - jenseits der Geber- und Nehmerländer-Konfrontation – auf, für ein transparentes, modernes und gerechtes Finanzausgleichssystem einzutreten, das diesen Grundanforderungen gerecht wird. Gemeinsames Ziel der Stadtstaaten ist es, mit dem Reformprozess zu einer Stärkung des deutschen Föderalismus im vereinten Europa beizutragen. Dies vorausgeschickt bekräftigen die Bürgermeister der Stadtstaaten:


  • 1. Die Stadtstaaten sind sich einig:

    Nur eine gerechte Behandlung im Finanzausgleich sichert das Funktionieren der deutschen Metropolen. Die aufgrund ihrer hohen Einwohnerzahl und Einwohnerdichte zu erfüllenden besonderen Aufgaben der Stadtstaaten verlangen im Länderfinanzausgleich entsprechenden Ausgleich. Auch beim kommunalen Finanzausgleich wird den zusätzlichen Aufgaben der Großstädte in den Flächenländern Rechnung getragen. Ein analoges Recht steht auch den Stadtstaaten im bundesstaatlichen Länderfinanzausgleich zu. Anders ist die vom Grundgesetz geforderte aufgabengerechte Finanzausstattung und die Berücksichtigung der strukturellen Eigenart der Stadtstaaten nicht zu gewährleisten.



  • 2. Die Stadtstaaten lassen sich nicht auseinanderdividieren:

    Sie erbringen hohe wirtschaftliche, kulturelle und soziale Leistungen, die auch den Bürgern und Unternehmen anderer Bundesländer zugute kommen. Die Existenz der Stadtstaaten erfordert eine gleichartige Behandlung dieser Metropolen. Stadtstaaten dürfen nicht in Abhängigkeit zum Bund geraten.



  • 3. Die Stadtstaaten sind kooperativ und stellen sich der Herausforderung:

    Gemeinsam sind sie jederzeit zu einer objektiven und sachlichen Überprüfung der Einwohnergewichtung der Höhe nach bereit. Eine Entscheidung über die Höhe der Gewichtung hat methodisch auf der Grundlage eines Großstadtvergleichs per Gutachten aller Länder unter Federführung des Bundes zu erfolgen.



  • 4. Die Stadtstaaten sind solidarisch:

    Im Interesse aller Länder und des Bundes liegt es, deutlich vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Fristen zu Ergebnissen zu kommen. Die Entwicklung von Maßstäben für das künftige Finanzausgleichssystem und deren konkrete Umsetzung in einem Finanzausgleichsgesetz sowie die Fortführung des Solidarpakts stehen miteinander im engen sachlichen Zusammenhang. Deswegen ist es unabdingbar, die Verabschiedung des Maßstäbegesetzes, des neuen Finanzausgleichsgesetzes sowie die Anschlussregelung für den Solidarpakt noch in der laufenden Legislaturperiode zu erreichen.