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Senatskanzlei

Erklärung von Bremens Bürgermeister und Finanzsenator Hartmut Perschau zur heutigen Abstimmung im Bundesrat zur Steuerreform

14.07.2000

"In Zusammenhang mit dem Abstimmungsverhalten Bremens im Bundesrat in Sachen Steuerreform haben die Bundesregierung und der SPD-Vorsitzende Schröder der Freien Hansestadt Bremen ein Angebot gemacht, das dessen Existenz langfristig sichert und deswegen von keinem verantwortlichen Politiker Bremens abgelehnt werden konnte – am wenigsten von dem für die Finanzen verantwortlichen Finanzsenator und Bürgermeister.


Die Freie Hansestadt Bremen befindet sich in einer extremen Haushaltsnotlage. Die mit den Sanierungszahlungen verbundenen Auflagen und der politische Wille der Großen Koalition in Bremen, das strukturelle Haushaltsdefizit von 800 Millionen Mark bis zum Jahr 2005 zu beseitigen, legen der Freien Hansestadt Bremen dramatische Sparzwänge auf. Die vorhersagbaren Steuerausfälle durch das Steuersenkungsgesetz – für die Freie Hansestadt Bremen werden sie sich bis zum Jahr 2005 auf rund 845 Millionen Mark belaufen - erweisen sich als gravierende Belastung für unser Sanierungsprogramm und sind wegen der ohnehin noch zu erbringenden Sparleistung zusätzlich nicht verkraftbar.


In diesem Zusammenhang hat auch die Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs für Bremen existenzielle Bedeutung. Mit Bedauern müssen wir immer wieder feststellen, dass die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und bisher auch Nordrhein-Westfalen die Finanzierungsgrundlagen der Stadtstaaten massiv angreifen und damit deren Existenz unmittelbar in Frage stellen. Im Widerspruch zu den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts fordern sie die Abschaffung der Einwohnerwertung, die Abschaffung der Erstattung der Hafenlasten sowie der Kosten der politischen Führung. Ohne diese, die strukturelle Eigenart der Stadtstaaten berücksichtigende Finanzausstattung, ist die Freie Hansestadt Bremen finanziell nicht überlebensfähig.


In dieser Situation hat die Verteidigung der Selbständigkeit der Freien Hansestadt Bremen oberste Priorität. Aus diesem Grund hat es intensive Verhandlungen mit dem Bund und den Ländern gegeben, um die so bedrohte Finanzgrundlage Bremens und der anderen Stadtstaaten politisch abzusichern. Deshalb ist Bremen dem sogenannten Zehn-Länder-Bündnis beigetreten, um so zumindest eine Mehrheit im Bundesrat zur Wahrung der Interessen finanzschwächerer Länder sicherzustellen. Diese Zehn-Länder-Gruppe reicht allerdings nicht für eine Mehrheit im Deutschen Bundestag aus. Deshalb war es zwingend erforderlich, ebenfalls in Verhandlungen mit der Bundesregierung einzutreten, um für die außergewöhn-lich bedrohte Situation des Haushaltsnotlagelandes Bremen langfristige finanzielle Sicherheit zu schaffen und weitere Mindereinnahmen durch bundesgesetzliche Regelungen zu verhindern.


Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung der Freien Hansestadt Bremen weitgehende Unterstützung bei der finanziellen Bewältigung der zu erwartenden Steuerausfälle und bei der verfassungskonformen Weiterentwicklung des Länderfinanzausgleichs zugesagt. In einem Schreiben an die Bürgermeister Dr. Henning Scherf und Hartmut Perschau hat der Bundeskanzler versichert, dass sich der Bund in der Verantwortung sieht, ‘eine Schlechterstellung finanz- und strukturschwacher Länder auszuschließen. Auf jeden Fall darf ein erneutes Abgleiten der Sanierungsländer in eine extreme Haushaltsnotlage durch die finanziellen Auswirkungen von Steuerreform und Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs nicht zugelassen werden, so dass eine ansonsten erforderliche Fortführung der Sanierungshilfen vermieden wird.‘

Der Bundeskanzler hat sich auch eindeutig zur Existenz der Stadtstaaten bekannt. So heißt es in seinem Schreiben: ‘Die Bundesregierung war und ist der Auffassung, dass der vorgegebenen strukturellen Eigenart der Stadtstaaten im Rahmen des Länderfinanzausgleichs Rechnung getragen werden muss. Die Berücksichtigung der Andersartigkeit der Stadtstaaten gegenüber den Flächenländern im Länderfinanzausgleich ist sachgerecht. Dies rechtfertigt eine besondere Einwohnergewichtung der Stadtstaaten; durch sie wird das Gleichbehandlungsgebot erst gewahrt. Die Bundesregierung sagt zu, sich im Gesetzgebungsverfahren dafür einzusetzen, dass durch die Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs der gegebene finanzielle Status Bremens erhalten bleibt, auch im Hinblick auf die Auswirkungen der Steuerreform. Nach der bisherigen Rechtslage wird der finanzielle Status Bremens insbesondere auch durch die Einwohnerwertung, sowie die Berücksichtigung der Hafenlasten und der Kosten der Kleinheit gewährleistet. Nach dem Ergebnis der Prüfaufträge des Bundesverfassungsgerichts wird der finanzielle Status Bremens durch diese oder in ihrer Wirkung gleiche Maßnahmen gewährleistet werden.‘


Durch die sehr weitgehende Festlegung des Bundeskanzlers und SPD-Vorsitzenden wird die Gefahr der Verschärfung unserer Haushaltsnotlage durch das Steuersenkungsgesetz vermieden. Diese Festlegung ist für Bremen eine langfristige Garantie, die Eigenständigkeit des Stadtstaates zu erhalten und die Sanierung tatsächlich zu einem Erfolg zu führen. Die Bremer CDU muss deshalb angesichts dieser existenziellen Bedrohung der Freien Hansetadt Bremen die Angebote derer, die uns helfen wollen, annehmen. Deshalb haben wir das selbst in der Wirtschaft sehr unterschiedlich bewertete Steuersenkungsgesetz passieren lassen."