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Senatskanzlei

Bremen unterstützt osteuropäische Staaten bei Rechtsreform
Kooperationsvereinbarung unterzeichnet
– Zusammenarbeit wird intensiviert

04.09.2000

Bürgermeister Dr. Henning Scherf, der Präses der Handelskammer, Bernd Hockemeyer und Bernd Eisenblätter, Geschäftsführer der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) haben heute (4. September 2000) im Bremer Rathaus eine „Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Rechtsreform in Transformationsstaaten Osteuropas und Asiens“ unterzeichnet. Sinn dieser Vereinbarung ist es, ein bereits bestehendes Engagement nunmehr vertraglich zu untermauern.

Bereits seit 1992 hat die Bundesregierung durch die GTZ verschiedene Projekte der juristischen Zusammenarbeit mit den Transformationsstaaten Osteuropas und Asiens auf den Weg gebracht. Dabei geht es darum, den Staaten bei der Reform ihres Privat- und Wirtschaftsrechtes zu helfen. Der Bremer Rechtsprofessor Dr. Rolf Knieper hat als Berater an vielen dieser Projekte, die ihn u.a. nach Armenien, Georgien, Russland, Usbekistan, Turkmenistan und in die Mongolei geführt haben, maßgeblich mitgewirkt. Insbesondere in Georgien hat diese Tätigkeit sich als äußerst fruchtbringend erwiesen und zu engen Kontakten der Stadt Bremen zu diesem Land geführt.

Bremen hat diese Aktivitäten von Anfang an in vielerlei Hinsicht unterstützt. So wurde zur Koordinierung der Tätigkeiten 1996 in den Räumen der Bremer Universität ein eigenes Projektbüro im Auftrag der GTZ eingerichtet. Seit seiner Gründung ist von diesem Büro aus auf verschiedenen Rechtsgebieten richtungsweisende Beratungsarbeit geleistet worden. Diese Arbeit wurde zu Beginn von Dr. Knieper allein getätigt. Ein administrativer Assistent in Georgien war sein einziger Helfer. Heute wird die Arbeit des Büros von zwei zusätzlichen Mitarbeitern und dem Engagement Bremer Studenten mitgetragen.

Die Zusammenarbeit mit dieser sehr erfolgreich agierenden Einrichtung wird in Zukunft weiter intensiviert werden. Auch die Handelskammer wird sich an den Aktivitäten beteiligen und beispielsweise Kontakte zu Unternehmen herstellen.

Ging es bisher vor allem um Hilfe beim Aufbau einer marktwirtschaftlich orientierten Rechtsordnung der beteiligten Länder, steht künftig die Umsetzung der Gesetze in die Praxis im Mittelpunkt. Dies ist Gegenstand der Kooperationsvereinbarung. Danach können Richter, Beamte und Angestellte ohne Bezüge beurlaubt werden, um ihren Kollegen vor Ort beratend zur Seite zu stehen. Zudem erhalten Richter, Notare, Rechtsanwälte, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher aus den ehemals kommunistischen Ländern die Gelegenheit zu Hospitationen bei der Bremer Justiz.

Die Freie Hansestadt Bremen, die Handelskammer Bremen und die GTZ wollen sich bei der weiteren Planung und Durchführung des Projektes eng miteinander abstimmen.

Das deutsche Engagement reiht sich damit in eine traditionsreiche Reihe bereits geleisteter Hilfe ein. Schon in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts waren deutsche Juristen an dem Entwurf japanischer Zivil- und Handelsgesetze beteiligt. Das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 hatte Vorbildfunktion und fand seinen Eingang in die Zivilgesetzbücher Österreichs, Griechenlands, Brasilien, Perus, Chinas, Taiwans und Russlands. Wiederum mit Hilfe deutscher Juristen.