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Der Senator für Inneres und Sport

Gebühren für polizeiliche Leistungen werden den tatsächlichen Kosten angepasst

Polizei weitet Angebot zur Begleitung von Schwertransporten aus

18.07.2013

Zum 1. Oktober 2013 treten Änderungen an der Kostenverordnung für die innere Verwaltung in Kraft. Damit werden die Gebühren für polizeiliche Leistungen den tatsächlichen Kosten angepasst. Zuletzt ist die Kostenverordnung für die innere Verwaltung im Jahre 2004 geändert worden. Seitdem sind die Kosten deutlich gestiegen, teilweise um über 100 Prozent. Dieser Kostenentwicklung war nach fast zehn Jahren Rechnung zu tragen. Der entsprechende Umlaufbeschluss der Deputation für Inneres und Sport und die einzelnen Änderungen sind unter [LINK71773;www.inneres.bremen.de] einzusehen.

Nach der Kostenverordnung für die innere Verwaltung werden Einsätze der Polizei abgerechnet, die im Interesse oder auf Veranlassung von Bürgerinnen und Bürgern erfolgen. Dazu gehören z.B. Einsätze aufgrund von Fehlalarmen, Vortäuschen einer Straftat oder einer Notlage, aber auch die Unterbringung in einer Polizeizelle zum Schutz des Betroffenen oder zur Sicherheit anderer.

Ein weiterer Bereich, für den die Polizei Gebühren erhebt, ist die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten. Der bisherige Pauschalsatz von 100 Euro pro Begleitung war schon lange nicht mehr kostendeckend und musste daher angehoben werden. Da der Aufwand bei der Begleitung dieser Transporte sehr unterschiedlich ist, wird es ab Oktober statt einer Pauschalgebühr einen Gebührenrahmen von 148 bis 270 Euro geben. Damit ist auf der einen Seite sichergestellt, dass der Einsatz kostendeckend abgerechnet werden kann, auf der anderen Seite der Spediteur auch nur den Aufwand bezahlen muss, den die Polizei für die Begleitung seines Transports hat.

Unabhängig von der aktuellen Gebührenerhöhung hat die Polizei ihr Dienstleistungsangebot für die Transportunternehmen ausgebaut. So ist die Zeit, in der Transporte begleitet werden, seit Oktober 2012 um eine Stunde – von 5.00 Uhr auf 6.00 Uhr – verlängert worden. Ab dem 1. August 2013 wird die Polizei Transporte auch in der Nacht von Sonntag auf Montag begleiten. Dies wird zu einer Verkürzung der Wartezeiten bei den Unternehmen führen.