Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Archiv
  • Interne Ermittler stellen fest: Vorwurf der Vertuschung haltlos, Video wurde nicht an Polizei übergeben

Der Senator für Inneres und Sport

Interne Ermittler stellen fest: Vorwurf der Vertuschung haltlos, Video wurde nicht an Polizei übergeben

12.07.2013

Nachdem mehrere Medien Anfang dieser Woche erstmals über die Vorfälle in der Diskothek Gleis 9 am 23. Juni berichtet haben, führt der Senator für Inneres und Sport das Ermittlungsverfahren wegen einer möglichen Körperverletzung im Amt. Für die Aufklärung des Sachverhaltes sind die Videoaufzeichnungen der Vorfälle von großer Bedeutung. Das bisher in den Medien verwandte Bildmaterial ist als Beweismittel nur bedingt tauglich, da die Mitschnitte offensichtlich geschnitten und im zeitlichen Ablauf verändert worden sind. Die internen Ermittlungen des Senators für Inneres verfügen seit heute erstmals über die Originalmitschnitte. Diese waren auf einem Recorder der Diskothek gespeichert, der im Zusammenhang mit einer anderen Beschlagnahmeaktion von Polizei und Staatsanwaltschaft am 4. Juli gesichert worden ist. Die Aufnahmen sind heute durch das Amtsgericht frei gegeben worden.

Die internen Ermittlungen haben sich zunächst mit der Frage befasst, ob, wann, wo und an wen tatsächlich von den Diskothekenbetreibern das Aufzeichnungsvideo an die Polizei übergeben worden ist. Auf Befragen erklärte ein Mitarbeiter der Diskothek, er habe das Video in einen Briefkasten am Gebäude der Wache Stephanitor geworfen. Er konnte den Briefkasten auf ihm vorgelegten Fotos eindeutig identifizieren. Dieser Briefkasten ist seit mehreren Jahren tot und zugeschraubt. Auf Grund dieser Ergebnisse gehen die internen Ermittler davon aus, dass der Vorwurf der Unterdrückung von Beweismittel jeglicher Grundlage entbehrt.
Auch vor dem 23. Juni hat es bereits Einsätze der Polizei in der Diskothek gegeben, nach denen die Polizei von der Diskothek die Herausgabe der Videos als Beweismittel verlangt hat. Auch diese Videos sind bis heute nicht bei der Polizei eingetroffen. Es gehört zur gängigen Praxis der Polizei, in solchen Fällen entsprechende Videoaufzeichnungen anzufordern.

Gegen den Vorwurf, die Polizei habe ihren Einsatz vertuschen wollen, spricht auch die eigene Darstellung der Beamten. Den Ermittlern liegt ein von der Polizei direkt nach dem Einsatz gefertigtes Protokoll vor, das den Ablauf des Einsatzes und der Zwangsmaßnahme ausführlich dokumentiert. Die internen Ermittlungen werden mit Hochdruck fortgesetzt. Die Ermittler werden in den kommenden Tagen die Mitarbeiter der Diskothek, Besucher, soweit sie als Zeugen in Betracht kommen und Polizeibeamten vernehmen und zusammen mit der Auswertung des Videos der Staatsanwaltschaft übergeben. Weitere Hinweise und Zeugenaussagen nehmen die Ermittler unter der Telefon-Nummer (0421) 361-59366 entgegen.

Bis zum Abschluss der Ermittlungen hat der Polizeipräsident einen der beteiligten Polizeibeamten mit Aufgaben im Innendienst betraut. Unabhängig von den Ergebnissen der Ermittlungen hat der Senator für Inneres mit dem Polizeipräsidenten verabredet, die Einsatztaktik sowie die Aus- und Fortbildung der Beamten für den Umgang mit Gewalttätern zu überprüfen. „Dieser aktuelle Sachstand bestätigt mich in meiner Haltung, die Dinge erst nach gründlicher Aufarbeitung zu bewerten und gegebenenfalls dann Konsequenzen zu ziehen“, erklärte Innensenator Mäurer.