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Senatskanzlei

Wettbewerbshilfe für bremische Werften
Senat beschließt die Bereitstellung der erforderlichen Komplementärmittel des Landes Bremen

21.11.2000

„Der Senat steht geschlossen zu der Aufbringung der Wettbewerbshilfe für die bremischen Werften, und dies vorrangig aus arbeitsmarktpolitischen Gründen,“ erklärten Bürgermeister Dr. Henning Scherf und Josef Hattig, Senator für Wirtschaft und Häfen zu der heutigen (Di. 21.11.) Senatsentscheidung, die Komplementärmittel des Landes Bremen für die Wettbewerbshilfe im Rahmen der 8. Fortsetzung des Wettbewerbshilfeprogramms für die deutsche Schiffbauindustrie bereitzustellen.

Im Einzelnen hat der Senat heute der Bereitstellung von bremischen Haushaltsmitteln in Höhe von 64 Mio. DM zugestimmt. Damit stehen insgesamt 96 Millionen DM an Wettbewerbsmitteln einschließlich des Bundesanteils an der Wettbewerbshilfe in Höhe von 32 Mio. DM in den nächsten drei Jahren für die Werften in Bremerhaven zur Verfügung.

Außerdem hat der Senat weitere bremische Haushaltsmittel bis zu 23,34 Mio. DM genehmigt, wenn dieses aufgrund der Auftragslage der Werften erforderlich und durch Übernahme anderer Länderkontingente möglich ist.

Die Notwendigkeit für die Zahlung der Wettbewerbshilfen ergibt sich aufgrund der Wettbewerbsverzerrungen auf dem Weltschiffbaumarkt und insbesondere durch die staatlich unterstützte Niedrigpreispolitik der koreanischen Werften.

Durch die heutige Senatsentscheidung, die noch von den parlamentarischen Gremien zu bestätigen ist, hat der Senat in einer haushaltsmäßig ausgesprochen schwierigen Situation seine Verantwortung gegenüber den Werften, den Beschäftigten und dem Standort Bremerhaven gegenüber dokumentiert. Dabei war die Entscheidung auch deswegen nicht leicht, weil sich die bremischen Werften trotz Zahlung der Wettbewerbshilfen nach wie vor in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld bewegen. Die Zahlung von Wettbewerbshilfen kann aus generellen wirtschaftlichen Gründen und haushaltsmäßigen Gegebenheiten nicht fortgesetzt werden. Staatliche Subventionen dürfen nur vorübergehende Hilfe zur Selbsthilfe sein. Nach jetzigem Verhandlungsstand in Brüssel müssen sich die Werften darauf einrichten, dass es auch wegen der Haltung der EU-Kommission zukünftig keine Wettbewerbshilfen mehr geben wird.

Hinsichtlich der Finanzierung der Wettbewerbshilfen hat der Senat nach eingehender Diskussion entschlossen, dass sie außerhalb der Eckwerte des Wirtschaftsressorts, durch Entscheidungen des Senats zu den Eckwerten der Haushalte 2002/2003 und in der Nachsteuerung des Haushalts 2001 sichergestellt wird. Dabei sind absehbare Haushaltsreserven heranzuziehen und erforderlichenfalls Vermögensveräußerungen zu prüfen.