Sie sind hier:

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bremen für „Pille danach“ ohne Rezept

Senat beschließt Beitritt zum Bundesratsantrag

02.07.2013

Der Senat hat heute (2. Juli 2013) beschlossen, einem Antrag zur rezeptfreien Abgabe der „Pille danach“ beizutreten und dem Antrag im Bundesrat am 5. Juli entsprechend zuzustimmen. Bereits 2008 und 2012 hatte die Gesundheitsministerkonferenz auf Antrag Bremens das Thema umfassend debattiert.

Gesundheitssenator Dr. Schulte-Sasse: „In nahezu allen europäischen Ländern ist das Arzneimittel inzwischen rezeptfrei erhältlich. Es gibt keine sachlichen Gründen die rezeptfreie Abgabe abzulehnen. Dies zeigen wissenschaftlichen Studien der WHO, die Empfehlungen des Europarates sowie die positiven Erfahrungen aus dem Ausland. Die "Pille danach" kann vor allem jungen Frauen helfen, ungewollte Schwangerschaften bzw. Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern und bietet einen niedrigschwelligen Zugang zur Verhinderung ungewollter Schwangerschaften in Notfallsituationen.“

Die Abgabe der „Pille danach" in Apotheken ohne ärztliche Verschreibung soll auch in Deutschland einen niedrigschwelligen und schnellen Zugang zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft ermöglichen. Die derzeitige Praxis der Verschreibungspflicht führt dazu, dass mit der Rezeptausstellung durch eine Gynäkologin oder einen Gynäkologen zu viel Zeit verstreichen kann. Dies insbesondere am Wochenende, da ein Rezept für die "Pille danach" nur in Krankenhausambulanzen oder durch den Ärztlichen Notdienst ausgestellt werden kann.

Eine ungewollte Schwangerschaft nach einem Anwendungsfehler einer Verhütungsmethode oder nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr kann mit relativ großer Sicherheit mit einem erprobten Medikament mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (ein Hormon wie in Antibabypillen, nur höher konzentriert) vermieden werden, sofern dieses zeitnah nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen wird.

Das Medikament wirkt nicht, wenn sich die befruchtete Eizelle bereits eingenistet hat. Es ist demnach kein Präparat, das einen Schwangerschaftsabbruch zur Folge hat. Es hat auch keinen Einfluss auf eine bestehende Schwangerschaft.

Aus frauenpolitischer Sicht ist die "Pille danach" ein wichtiges Instrument. Der gesicherte und vor allem eigenverantwortliche Zugang zur Familienplanung – inklusive der "Pille danach" - gehört zu den sexuellen und reproduktiven Menschenrechten, wie sie 1994 auf der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo festgeschrieben wurden.

Durch die Apothekenpflicht des Präparates wird auch nach der Entlassung aus der Verschreibungspflicht die notwendige Beratung der Patientinnen kompetent gewährleistet, bei der ggf. an den Arzt/die Ärztin weiter verwiesen werden kann.

Medizinische Risiken in der Anwendung sind bisher nicht bekannt geworden. Bedenken im Hinblick auf eine eventuelle Vernachlässigung der Langzeitverhütung sowie mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen bei zu häufiger Einnahme und fehlender ärztlicher/gynäkologischer Begleitung haben sich in langjähriger Anwendung ebenfalls nicht bestätigt.

In vielen Ländern wie in den USA, Großbritannien, Frankreich, Schweden, Finnland, Portugal, Dänemark und in der Schweiz liegen gute Erfahrungen mit der Aufhebung der Verschreibungspflicht vor. Untersuchungen in diesen Ländern zufolge hat die Freigabe geholfen, Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern. Auch habe der erleichterte Zugang zur "Pille danach" keinen Einfluss auf die Verwendung regulärer Verhütungsmittel.