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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Tagesmütter sind heute deutlich besser gestellt als noch vor Jahren

Sozialsenatorin Stahmann weist Kritik der CDU zurück

15.05.2013

"Tagesmütter und Tagesväter sind heute deutlich besser gestellt als noch vor vier Jahren. Insgesamt geben wir für diese Betreuungsform in Bremen und Bremerhaven ab August 2013 jedes Jahr rund 310.000 Euro zusätzlich aus". Mit diesen Worten hat Sozialsenatorin Anja Stahmann die Kritik der CDU an der Vergütung für Tagesmütter und Tagesväter (offizielle Bezeichnung: Tagespflegepersonen) zurückgewiesen. Tagespflegepersonen bekämen heute hälftige Zuschüsse zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie einen Zugang zur Unfallversicherung. Außerdem wird eine Kostenpauschale von 300 Euro pro Ganztags-Kind und Monat gezahlt, die auch ohne Kostennachweis steuerfrei ist. Wurden Tagespflegepersonen vormals nur für elf Monate im Jahr bezahlt, sind es jetzt volle zwölf Monate, die Zahlungen laufen auch im Krankheitsfall (bis zu drei Arbeitswochen) und bei Fortbildung (bis drei Tage) fort. Im Rahmen des von der Bundesregierung finanzierten Ausbauprogramms zur Sicherung des Rechtsanspruchs werden zudem Investitionen im gleichen Maße gefördert wie in Kitas.

"Zudem haben wir im Februar dieses Jahres eine Reihe von zusätzlichen Verbesse-rungen beschlossen", sagte die Senatorin weiter. So wird die Vergütung für Tagesmütter und -väter zum August um 2,8 Prozent angehoben, angelehnt an die Einkommensentwicklung von Erzieherinnen im öffentlichen Dienst. Außerdem wird die Abrechnung deutlich vereinfacht: "Bislang muss die Betreuung in der Tagespflege zwischen Eltern, Sozialbehörde und Tageseltern fast auf die Minute genau abgerechnet werden", sagte Senatorin Anja Stahmann. "Das ist mit erheblichem bürokratischem Aufwand für alle Beteiligten verbunden, auch für die Tagespflegepersonen". Künftig würden Kinder auch bei Tagesmüttern und -vätern pauschal für volle Stunden angemeldet, wie in Krippe und Kindergarten. Sie haben dann einen Vier-, Fünf-, Sechs-, Sieben- oder Achtstundenplatz pro Tag. Die Betreuungszeit reicht je nach nachgewiesenem Bedarf von 20 bis 60 Stunden in der Woche.

An die CDU gerichtet sagte Anja Stahmann, eine Urlaubszeit von vier Wochen sei nicht "unsozial", sondern erfülle präzise die Anforderungen des Bundesurlaubsgeset-zes. Entschieden wies sie auch die CDU-Forderung zurück, Tagespflegepersonen müssten auch bei staatlicher Förderung ihre Stundensätze mit den Eltern frei verhan-deln können. Nach dem Sozialgesetzbuch, so Stahmann, erfüllen Tagespflegeperso-nen und Kitas ab August 2013 gleichermaßen den Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern unter drei Jahren: "Daraus folgt, dass die Kosten für Eltern in der Tagespflege nicht nennenswert höher sein dürfen. Tagespflegepersonen, die staatliche Förderung in Anspruch nehmen, müssen sich an diese Spielregeln halten". Wenn Tagesmütter und Tagesväter für besondere Leistungen – etwa für besonders wertvolle Ernährung – zusätzliche Beiträge erheben, sei das grundsätzlich gerechtfertigt. Sie müssen solche zusätzlichen Beiträge aber von der Sozialbehörde genehmigen lassen. Das war bislang nicht der Fall.

Zuletzt hatte die Deputation für Soziales, Kinder und Jugend im Februar 2013 eine Verbesserung für Tagespflegepersonen beschlossen. Die steuerfreie Kostenpauschale und die Stundenentgelte wurden zusammengefasst, die Zahlung an die Tagesmütter erfolgt auf der auf der Basis voller Stunden. Bei einigen Tagesmüttern oder Tagesvätern kann diese Umstellung zu geringfügigen finanziellen Einbußen führen. Die dadurch entstehenden Nachteile werden aber ausgeglichen: "Tagesmütter und -väter sollen von den Veränderungen profitieren, sie sollen keine Nachteile haben", betonte Anja Stahmann. Sollten sich im Einzelfall Nachteile ergeben, "vergüten wir auf der bisherigen Grundlage weiter". Nicht ausgeglichen werden dagegen Nachteile, die durch den Wegfall von solchen Zusatzbeiträgen entstehen, die nach der geplanten Prüfung durch die Sozialbehörde künftig nicht mehr anerkannt werden.

Tagesmütter und -väter in der Stadt Bremen betreuen bis zu fünf Kinder entweder in deren Elternhaus, in ihrer eigenen Wohnung oder in eigens angemieteten Räumen. Bei einer Gruppe von fünf Kindern liegt der Stundensatz ab August zwischen 18 und 21,50 Euro; gelernte Erzieherinnen können unter bestimmten Bedingungen bis zu 24,50 Euro Stundenentgelt beziehen. Der Stundensatz enthält die steuerfreie Sachkostenpauschale von 1,80 Euro pro Kind und Stunde, maximal 300 Euro pro Kind und Monat. Höhere Kosten müssen gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden. Mit dieser Vergütungsstruktur rangiert Bremen nach einem unabhängigen Gutachten im oberen Drittel der Länder, alle übrigen zahlen niedrigere Sätze.

Derzeit betreuen in der Stadt Bremen etwa 330 Tagesmütter und -väter rund 970 Kin-der, davon sind 716 jünger als drei Jahre.