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Der Senator für Kultur

Rechnungshof und Kulturressort widersprechen öffentlicher Darstellung: Arbeit der k.m.b. ist nicht ineffizient

24.11.2004

Gemeinsame Presseerklärung des Rechnungshofes und des Senators für Kultur:

Ein Bericht des Rechnungshofes, der vorzeitig presseöffentlich geworden war, hat in den letzen Tagen die Bremer Kulturpolitik in Atem bestimmt. Behauptungen von angeblich unwirtschaftlichem Verhalten der Kulturmanagement Bremen GmbH machen seither die Runde.

Heute (24. November 2004) haben sich Vertreter des Kulturressorts und der k.m.b. GmbH mit Vertretern des Rechnungshofs zu einem ersten klärenden Besprechungstermin in dieser Sache getroffen.


Der Rechnungshof hat diese Gelegenheit genutzt, sein Bedauern Ausdruck zu verleihen, dass seine Prüfungsmitteilung der Presse zugespielt worden ist. Dies ist umso bedauerlicher als auch der Entwurf einer Ressortstellungnahme in den Besitz der Presse gelangt ist, bevor sie der Rechnungshof erhalten hat. Dies hat eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Prüfungsthema beeinträchtigt.


Der Rechnungshof hat klar gestellt, dass Gegenstand seiner Prüfung die Fachaufsicht des Ressorts über die k.m.b. ist und nicht die Prüfung der k.m.b. selbst. Die Arbeit der k.m.b. war also entgegen der Darstellungen in der Presse nicht Gegenstand seiner Prüfung. Soweit aus der Prüfungsmitteilung Kritik an der Arbeit der k.m.b. herausgelesen wird, hat der Rechnungshof diese Kritik nicht bestätigt. In diesem Zusammenhang hat er darauf hingewiesen, dass er dem Ressort in seiner Prüfungsmitteilung empfohlen hat, auch im Fall von organisatorischen Veränderungen „die fachliche Kompetenzen (der k.m.b.) weiterhin zu nutzen.“


Prüfungsmitteillungen des Rechnungshofs haben internen Charakter und sind von daher nicht für Dritte bestimmt. Die Weitergabe an die Presse stellt eine Verletzung des Dienstgeheimnisses dar. Der Rechnungshof hat sich so verhalten, wie es die Landeshaushaltsordnung (LHO) vorsieht: er hat mit Schreiben vom 5. Oktober 2004 sein Prüfungsmitteilung mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 29. Oktober 2004 an das Ressort gesandt.

Es wurde vereinbart, sachliche Meinungsunterschiede im Rahmen des von der LHO vorgesehenen Verfahrens weiter zu bearbeiten.