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Der Senator für Kultur

Kulturstaatsrätin Motschmann: „Insolvenzantrag des Kuba ist auch eine Chance für einen Neuanfang“

16.07.2004

Mit dem Antrag beim Amtsgericht auf Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens hat der Interims-Vorsitzende des Kulturbahnhofs Vegesack (kuba), Udo von Stebut, einen Schlussstrich unter die seit Monaten anhaltenden Querelen um das Nord-Bremer Kulturzentrum gesetzt. Am heutigen Freitag, 16. Juli 2004, hat das Amtsgericht entschieden, dem Antrag stattzugeben und das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Edgar Grönda bestellt. Zugleich ist anzunehmen, dass das Amtsgericht in den nächsten Tagen dem Antrag des alten Vereinsvorstandes entsprechend wird und für den Verein einen Notvorstand beruft.


„Angesichts der zerrütteten Verhältnisse unter den Akteuren und der daraus entstandenen Schieflage des kuba sehen wir im Insolvenzantrag die große Chance für einen geordneten Neuanfang. Der kuba als kultureller Ort in Bremen-Nord steht dabei nicht zur Disposition. Der Insolvenzverwalter hat unsere volle Unterstützung bei der Wiederherstellung der programmatischen Kontinuität und der wirtschaftlichen Stabilität. Gemeinsam werden wir daran arbeiten, dass der kuba – statt mit politisierten und personalisierten vereinsinternen Grabenkämpfen – wieder mit künstlerischen Projekten Schlagzeilen macht.“


Anders als das alte Konkursrecht bietet das neue Insolvenzrecht Möglichkeiten für einen echten Neubeginn. Der Insolvenzverwalter wird in den nächsten Wochen nun ein Fortführungskonzept entwerfen, das die Weichen für die zukünftige inhaltliche, strukturelle und personelle Arbeit des kuba stellt.


Zu den erneut geäußerten Vorwürfen der FDP auf parteipolitische Einflussnahme in Bremen-Nord, äußerte Staatsrätin Motschmann: „Man kann nur hoffen, dass die FDP nicht ernsthaft meint, mit einem politischen Schwarze-Peter-Spiel Erfolg versprechende Lösungsangebote machen zu können. Entgegen aller Fakten werden hier gebetsmühlenartig uralte Vorwürfe angeblichen parteipolitischen Kalküls im Umgang mit den drei Einrichtungen Bürgerhaus, Kito und Kuba wiederholt. Wahrer werden sie dadurch nicht. Das Kulturressort kann wegen der Autonomie der Trägervereine nur auf Profil und Finanzgebaren der Einrichtungen Einfluss nehmen. Die Prüfung von Zielvereinbarungen und Wirtschaftsplänen ist an die Grundsätze rechtmäßigen Verwaltungshandelns gebunden. Dass Parteibücher dabei eine Rolle spielen sollen, ist abwegig. Überdies: Für die in den Einrichtungen aktiven Künstler ist diese Art politischer Instrumentalisierung unerträglich. Ich appelliere daher an alle Betei-ligten: Fügen Sie der Kulturszene in Bremen-Nord nicht noch mehr Schaden zu und kehren Sie zu einer sachlichen Diskussion zurück!“