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Der Senator für Inneres und Sport

Mäurer erleichtert die Zulassung von Mehrstaatigkeit

Erlass macht Vorgaben für die Praxis in den Einbürgerungsbehörden

27.02.2013

Mit einem Erlass hat der Senator für Inneres und Sport der Freien Hansestadt Bremen, Ulrich Mäurer, die Voraussetzungen für die Beibehaltung mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert. Von der Regelung profitieren junge Leute, die sich nach der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG § 29) ab dem 18. Lebensjahr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsbürgerschaft entscheiden müssen.
Die gesetzliche Regelung lässt die Beibehaltung anderer Staatsbürgerschaften neben der deutschen nur zu, wenn die Aufgabe oder der Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Mit dem Erlass wurden die Voraussetzungen für die Genehmigung präzisiert. Danach ist von einer Unzumutbarkeit bereits dann auszugehen und eine Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zu erteilen, wenn

  • die optionspflichtige Person bei den Behörden des ausländischen Staates, deren Staatsangehörigkeit sie besitzt, nicht registriert ist,
  • die Einleitung und Durchführung des Entlassungs- oder Verzichtsverfahrens eine Reise in den Herkunftsstaat und die persönliche Vorsprache bei den dortigen zuständigen Behörden verlangt,
  • der Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit von der Ableistung des Militärdienstes oder einem Freikauf abhängig ist,
  • die zu zahlenden Gebühren für das Entlassungs- oder Verzichtsverfahren den Betrag von € 640,-- übersteigen,
  • der Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit aus von der optionspflichtigen Person nicht zu vertretenden Gründen innerhalb eines Jahres nach Stellung eines Verzichts- oder Entlassungsantrages nicht nachgewiesen werden kann,
  • die optionspflichtige Person Elternteil eines Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit ist und hierfür das Sorgerecht besitzt oder
  • ehemals als Asylberechtigter anerkannt war.

Von der Optionsverpflichtung nach § 29 StAG sind junge Menschen betroffen, die nach dem 1. Januar 2000 eingebürgert wurden und neben der deutschen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres, also beginnend seit Anfang 2008, müssen diese Personen erklären, welche Staatsangehörigkeit sie behalten wollen. Bis Ende 2012 waren 260 Personen betroffen. Bis Ende 2017 werden weitere 419 Personen als optionspflichtig geführt. (Bremen 347, Bremerhaven 72 Personen).
Bis Ende 2012 waren von der Optionsverpflichtung nach § 29 StAG 260 Personen betroffen. Bis Ende 2017 werden weitere 419 Personen „optionspflichtig“. (Bremen 347, Bremerhaven 72 Personen).

Bremen engagiert sich schon seit Jahren für die Abschaffung der Optionspflicht und für verbesserte Möglichkeiten zur Genehmigung von Mehrstaatigkeit. Die ersten drei Gesetzesinitiativen im Bundesrat, (2008,2010 und 2011) fanden noch keine Mehrheit Die neuen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat vergrößern die Chance, dass die Initiative der sozialdemokratisch geführten Innenressorts zur Streichung der Optionspflicht Erfolg haben wird.

Der Entscheidungszwang wird nach Ansicht von Innensenator Mäurer der Lebenssituation der mit mehreren Staatsangehörigkeiten aufgewachsenen jungen Erwachsenen nicht gerecht und kann für sie zu schwerwiegenden Konflikten mit ihren Familien führen. Die überwiegende Zahl der Optionspflichtigen sei in Deutschland verwurzelt und werde dauerhaft Teil der deutschen Gesellschaft bleiben. „Es ist daher aus integrationspolitischen Gründen nicht sinnvoll, den Fortbestand ihrer deutschen Staatsangehörigkeit in Frage zu stellen“, so Mäurer.
Die Durchführung des Optionsverfahrens sei darüber hinaus mit praktischen Schwierigkeiten verbunden und verursache einen erheblichen Verwaltungsaufwand. „Mit dem Erlass wollen wir dazu beitragen, dass, solange der Bundesgesetzgeber sich einer neuen Regelung verweigert, alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten zur Zulassung von Mehrstaatigkeit genutzt werden“, begründete Innensenator Ulrich Mäurer seinen Erlass.