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Sonstige

Rolandpreis für Kunst im öffentlichen Raum geht an Monica Bonvicini

Die Stiftung Bremer Bildhauerpreis teilt mit:

20.02.2013

Der Rolandpreis für Kunst im öffentlichen Raum, vergeben von der Stiftung Bremer Bildhauerpreis, geht 2012 an die Künstlerin Monica Bonvicini.

Die in Venedig geborene Bonvicini lebt und arbeitet in Berlin. Seit den 90er Jahren realisiert Bonvicini große, manchmal monumentale Skulpturen im öffentlichen Raum, die sich im Spannungsfeld sozialer und politischer Konventionen innerhalb der Felder Architektur, Geschlecht und Macht bewegen.

Mit der Vergabe des Rolandpreises an Monica Bonvicini würdigt die Jury ein Werk, "das seine druckvoll inszenierte formale Präzision mit elementaren Fragen der gesellschaftlichen Konflikt- und Reibungspotenziale im öffentlichen Raum verkoppelt, und dabei gleichzeitig so intelligent und so direkt vorgeht, dass man ihm weder ausweichen noch es ignorieren kann. Bonvicinis Arbeiten stellen sich im Wort- und übertragenen Sinn in den Weg und erzeugen, auch und gerade in ihren partizipativen Aspekten, eine durchaus ungemütliche Mischung aus Schönheit und Gewalt, Intimität und Aggression, Verführung und Vergewaltigung. Damit verwirklicht die Künstlerin in idealer Weise den Anspruch des Preises, "neue Denk- und Aktionsfelder für die Kunst im öffentlichen Raum zu erschließen". (aus der Begründung der Jury am 19.11.2012)

Der Rolandpreis für Kunst im öffentlichen Raum wird im Rhythmus von drei Jahren durch die Stiftung Bremer Bildhauerpreis vergeben und ist mit 15.000 Euro dotiert. Bisherige Preisträger sind Alfred Hrdlicka (1980), Fritz Cremer (1983), Waldemar Grzimek (1987), Jochen Gerz (1990, Maria Nordman (1993), Christian Boltanski (1996), Thomas Hirschhorn (2003), Stephan Huber (2006), Hans Haacke (2009).

Informationen zum Rolandpreis für Kunst im öffentlichen Raum, den Preisträgern und ihren Projekten finden Sie unter www.stiftungbremerbildhauerpreis.de

Die Preisübergabe erfolgt am Freitag, den 5. April 2013 im Bremer Rathaus. Zur Preisverleihung wird gesondert eingeladen.