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Der Senator für Inneres und Sport

Schöffinnen und Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 gesucht

Das Statistische Landesamt teil mit:

12.02.2013

Bremer Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 aufnehmen lassen; die fünfjährige Amtsperiode für die Schöffen bei den Amtsgerichten Bremen und Bremen-Blumenthal sowie beim Landgericht Bremen beginnt am 01.01.2014.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der deutschen Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen, insbesondere Frauen und Männer in gleicher Weise. Die Bewerber/innen sollen in der Stadt Bremen wohnen, nicht überschuldet sein und zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 70 Jahre sein. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind bzw. ein schwebendes Verfahren vorliegt, können das Schöffenamt nicht ausüben. Außerdem sollten die Bewerber/innen die deutsche Sprache beherrschen.

Für den Bereich des Amtsgerichts Bremen müssen wenigstens 550 Personen und für den Bereich des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal (Stadtbezirk Nord) wenigstens 94 Personen in die Vorschlagslisten aufgenommen werden.
Für die Aufstellung der Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen in der Stadtgemeinde Bremen ist das Statistische Landesamt Bremen -Wahlamt- , An der Weide 14-16, 28195 Bremen, zuständig.
Antragsformulare gibt es beim Statistischen Landesamt Bremen (Kontakt unter Telefon: 361 - 6380 bzw. 361 – 82913 / 82911, Telefax: 361 - 22 78 sowie E-Mail: wahlamt@statistik.bremen.de) und auf der Internetseite www.statistik.bremen.de sowie bei den Ortsämtern. Bewerbungsschluss ist der 22. März 2013.