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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Verwaltungsaufwand für Tagesmütter und Tagesväter spürbar abgesenkt

08.02.2013

Ab August 2013 erfüllen Tagespflege und Kitas gleichberechtigt den Rechtsanspruch auf Betreuung von jungen Kindern, das Sozialgesetzbuch stellt beide Betreuungsformen gleich. Das nutzt die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen jetzt für eine wichtige Vereinfachung bei der Vergütung von Tagesmüttern und -vätern: „Bislang muss die Betreuung in der Tagespflege zwischen Eltern, Sozialbehörde und Tageseltern fast auf die Minute genau abgerechnet werden“, sagte Senatorin Anja Stahmann. „Das kann mit erheblichem bürokratischem Aufwand für alle Beteiligten verbunden sein, auch für Eltern.“ Künftig sollen Kinder auch bei Tagesmüttern und -vätern jeweils pauschal für volle Stunden angemeldet werden. Sie haben dann in der Regel einen Vier-, Fünf-, Sechs-, Sieben- oder Achtstundenplatz – genau wie in Krippen und Kindergärten. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift der Senatorin hat heute (Freitag, 8. Februar 2013) der Landesjugendhilfeausschuss beraten. Am kommenden Donnerstag wird sich die staatliche Deputation für Soziales, Kinder und Jugend abschließend mit dem Thema befassen. Die Neuerungen gelten ab 1. August 2013. Anja Stahmann: „Das reduziert den Abrechnungsaufwand für alle Beteiligten erheblich.“

Parallel wird die Vergütung für Tagesmütter und -väter zum 1. August 2013 um 2,8 Prozent angehoben. Damit erfüllt die Senatorin Zusage, die Vergütung in der Tagespflege an die Einkommensentwicklung von Erzieherinnen im öffentlichen Dienst anzulehnen. Die Änderungen führen in Bremen und Bremerhaven zu geschätzten Mehrausgaben von rund 310.000 Euro pro Jahr.

„Von der Verwaltungsvereinfachung können Tagesmütter und -väter nach einer Umstellungsphase auch erwarten, dass sie früher zu ihrem Geld kommen“, sagte die Senatorin weiter. Derzeit führe insbesondere das komplizierte Abrechnungsverfahren, in dem Eltern den benötigten Betreuungsumfang manchmal bis ins Detail nachweisen müssten, zu einer teils erheblichen Bearbeitungsdauer. „Von dem beschlossenen Bürokratieabbau verspreche ich mir auch, dass die Kindertagespflege sich als attraktives Angebot neben Kitas und Krabbelgruppen auf Dauer etabliert“, sagte Anja Stahmann.

Tagesmütter und -väter betreuen bis zu fünf Kinder entweder in deren Elternhaus, in ihrer eigenen Wohnung oder in eigens angemieteten Räumen. Die Betreuungszeit kann zwischen zehn und 60 Stunden in der Woche liegen, abhängig von den Wünschen beziehungsweise dem anerkanntem Bedarf der Eltern. Bei einer Gruppe von fünf Kindern liegt die Stundenpauschale in der Tagespflege ab August zwischen 18 und 21,50 Euro; gelernte Erzieherinnen können unter bestimmten Bedingungen bis zu 24,50 Euro Stundenentgelt beziehen. Der Stundensatz enthält eine steuerfreie Sachkostenpauschale von 1,80 Euro pro Kind und Stunde. Mit dieser Vergütung rangiert Bremen auf Rang drei unter den Ländern, alle übrigen zahlen niedrigere Sätze.

Durch die Struktur der Umstellung kann es bei einigen Tagesmüttern oder Tagesvätern unter ungünstigen Fallkonstellationen rechnerisch zu geringfügigen finanziellen Einbußen kommen. „Tagesmütter und -väter sollen von den Veränderungen profitieren, sie solle keine Nachteile haben“, betonte Anja Stahmann. Sollten sich im Einzelfall rechnerische Nachteile ergeben, „vergüten wir auf der bisherigen Grundlage weiter.“

„Die Kindertagespflege in Bremen hat sich zu einem qualitativ und quantitativ starken und sehr flexiblen Angebot zur Betreuung insbesondere kleiner Kinder entwickelt“, sagte Monika Krumbholz, Geschäftsführerin von „PiB – Pflegekinder in Bremen“. Die gemeinnützige GmbH ist der Fachdienst, der die Kindertagespflege im Auftrag der Stadtgemeinde Bremen ausbaut und organisatorisch betreut. „Zusammen mit der Stadt werden wir unsere Stärken auch in den kommenden Jahren weiter entwickeln“, so Monika Krumbholz.

Derzeit betreuen in der Stadt Bremen etwa 330 Tagesmütter und -väter rund 970 Kinder, davon sind 716 jünger als drei Jahre. Die Bedeutung der externen Tagespflege in eigens angemieteten Räumen gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung. Inzwischen gibt es in Bremen 21 solcher Tagespflegestellen.

Hintergrund-Informationen zur Entwicklung der Kindertagespflege in Bremen

Die Tagespflege wird zunehmend als regulärer Bestandteil Betreuungsstruktur erkennbar. Das zeigt sich unter anderem daran, dass sie zum Hauptanmeldezeitraum 2013/14 eingebunden wurde in das Datenmanagement zur Planung des Betreuungsangebots. Für Eltern heißt das: Auf der Webseite www.kinderbetreuungskompass.de finden sie neben den Kitas auch alle Tagespflegestellen. So könne sie sich einen Gesamtüberblick über das Betreuungsangebot verschaffen. Erstmals ist die Kindertagespflege zudem in den „Ablaufplan zur Aufnahme von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege zum Kindergartenjahr 2013/2014“ integriert und damit in das gesamte Aufnahmeverfahren. Das schafft Planungssicherheit für Eltern sowie Tagesmütter und -väter.

Schon in den vergangenen Jahren ist die Kindertagespflege in Bremen zunehmend professionalisiert worden. Eingeführt wurden nach und nach eine Erlaubnispflicht schon ab dem ersten Kind, wenn es mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate außerhalb der elterlichen Wohnung betreut wird; die Kriterien der Eignung als Tagespflegeperson wurden genauer gefasst, Weiterbildung angeboten und eine 160-stündige Qualifizierung zu Beginn der Tätigkeit verlangt. Zudem müssen angehende Tagesmütter und -väter heute ein Führungs- und ein Gesundheitszeugnis vorlegen.

Nachdem zum 1. Januar 2009 die Einkünfte aus der Tagespflege der Steuerpflicht unterworfen wurden, ist auch der Sozialversicherungsschutz eingeführt worden, der zur Hälfte von der Stadtgemeinde finanziert wird. Außerdem erkennen die Finanzämter ohne Nachweis eine Betriebskostenpauschale von 300 Euro monatlich je Kind in der Ganztagsbetreuung an und stellen sie steuerfrei. Die Zahlung in der Tagespflege ist zudem von elf auf zwölf Monate erweitert worden, seitdem gibt es eine Fortzahlung im vierwöchigen Urlaub. Außerdem wurden die Bezahlung im Krankheitsfall (bis 15 Tage) sowie eine verlässliche Vertretungsregelung festgeschrieben. Eingeführt werden demnächst zudem drei Fortbildungstage bei fortlaufender Vergütung. Seit 2009 ist zudem Kindertagespflege in externen Räumen mit bis zu zehn Kindern bei zwei Tagespflegepersonen zulässig. Bei der Bereitschaftspolizei in Huckelriede und im HandWERK, dem Kompetenzzentrum der Handwerkskammer in Walle, sind darüber hinaus die ersten betriebsnahen externen Kindertagespflegestellen eingerichtet worden.

Für Rückfragen stehen zur Verfügung:
Eva Rhode, PiB – Pflegekinder in Bremen, Telefon 95 88 2049
Bernd Schneider, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, 361 4152