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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Bremen und Niedersachsen arbeiten im Strafvollzug weiter eng zusammen

10.12.2012

Gute nachbarschaftliche Zusammenarbeit soll es nach dem Willen der Landesregierungen aus Bremen und Niedersachsen im Bereich des Justizvollzuges auch künftig geben. Nachdem die alte Verwaltungsvereinbarung zwischen den beiden Ländern zum Ende des Jahres auslief, haben die beiden Justizverwaltungen sich nun auf die Fortsetzung der Vollzugsgemeinschaft auf neuer Grundlage verständigt. Im Bremer Rathaus haben heute (10.12.20012) der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann und der Bremer Senator für Justiz und Verfassung Martin Günthner diese neue Verwaltungsvereinbarung über die Bildung einer Vollzugsgemeinschaft unterzeichnet.

v.l.: Senator Martin Günthner und Justizminister Bernd Busemann bei der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung
v.l.: Senator Martin Günthner und Justizminister Bernd Busemann bei der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung

„In der Vergangenheit hat die Kooperation Bremens und Niedersachsens im Bereich des Justizvollzuges hervorragend funktioniert und es freut mich daher, dass wir auch in Zukunft in diesem Bereich die Zusammenarbeit fortsetzen werden.“ stellte der Senator für Justiz und Verfassung, Martin Günthner, nach der Unterzeichnung fest. Auch aus niedersächsischer Sicht hat sich die Vollzugsgemeinschaft mit Bremen uneingeschränkt bewährt:
So konnten viele niedersächsische Gefangene heimatnah in Bremen aufgenommen und viele bremische Gefangene in Niedersachsen sicher untergebracht und erfolgreich sozialtherapeutisch behandelt werden“, ergänzte Busemann.

Nach der alten Verwaltungsvereinbarung wurden vor allem langstrafige männliche und weibliche Gefangene mit Freiheitsstrafen von mehr als 8 Jahren und Sicherungsverwahrte aus Bremen in Niedersachsen untergebracht. Im Gegenzug wurden niedersächsische Gefangene aus den Bremen umgebenden Gerichtsbezirken in die JVA Bremen eingewiesen. Nachdem sich aufgrund Erhöhung der Sicherheitsstandards im Rahmen der Sanierung der JVA Bremen und des Neubaus der JVA Bremervörde in Niedersachsen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit verändert hatten, wurde die Verwaltungsvereinbarung diesen veränderten Rahmenbedingungen angepasst.

Der Vollzug von Freiheitsstrafen von über 8 Jahren und lebenslanger Freiheitsstrafen bei männlichen Insassen ist nunmehr auch in der JVA Bremen möglich. Bremen wird daher künftig diese Gefangenen nicht mehr nach Niedersachsen verlegen. Durch die Schaffung einer eigenen Sozialtherapie kann Bremen ab 2014, die für eine solche Maßnahme vorgesehenen Gefangenen, selbst unterbringen. Niedersachsen ist aufgrund der zusätzlichen Kapazitäten in Bremervörde nicht mehr auf eine Unterbringung in Bremen angewiesen.

Bremen wird allerdings weiterhin Frauen, die zu langen Haftstrafen verurteilt worden sind, männliche Gefangene, die aus besonderen Sicherheitsgründen verlegt werden müssen, sowie männliche Gefangene mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung und Sicherungsverwahrte in Niedersachsen unterbringen. Der Vollzug von Jugendarrest für Bremen wird ebenfalls weiterhin in Niedersachsen erfolgen und das Justizvollzugskrankenhaus in Lingen/Ems wird auch künftig für bremische Inhaftierte in Anspruch genommen.

„Niedersachsen liegt bei der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Neuordnung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung voll im Zeitplan. Deshalb steht der Unterbringung bremischer Sicherungsverwahrter in der JVA Rosdorf nichts im Wege“, sagte Justizminister Busemann. „Der Bau eines eigenen Haftkrankenhauses oder einer Anstalt für Sicherungsverwahrung wäre in Bremen wirtschaftlich und konzeptionell nicht sinnvoll, dafür haben wir einfach zu wenige Fälle. Darum wollen wir in diesem Bereich die bewährte Zusammenarbeit fortsetzen,“ so Justizsenator Martin Günthner.

Foto: Senatspressestelle