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Senatskanzlei

Bürgermeister Böhrnsen: "WLAN erleichtern, heißt Teilnahme erleichtern"

12.10.2012

Leichter Zugang zu Informationen ist nach Ansicht von Bürgermeister Jens Böhrnsen eine der Grundvoraussetzungen von demokratischer Teilnahme. Deshalb hat Bremen heute (12.10.2012) einer Entschließung im Bundesrat zugestimmt, um den Einsatz von öffentlichen WLAN-Netzen zu erleichtern. "Gerade, wenn immer größere Datenmengen im Internet zur Verfügung stehen, um zum Beispiel Besucherinnen und Besuchern von öffentlichen Sitzungen eine fundierte Begleitung der Tagesordnungspunkte in Beiräten oder Deputationen zu ermöglichen, müssen auch Zugangswege zum Internet erleichtert werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass Bremen an öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten freie WLAN-Netze einrichtet, um allen Internet-Nutzern einen leichten Zugang zu Informationen zu gewähren. Natürlich müssen die rechtlichen Probleme der Haftung vorher geklärt werden", betonte Bürgermeister Böhrnsen in Berlin.

In der Entschließung wird "die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, ob und wie durch Änderung der bisherigen Gesetzeslage

  1. das Potenzial vorhandener WLAN-Netze stärker nutzbar gemacht werden kann
  2. das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber beschränkt werden kann, z.B. indem die Haftungsbeschränkung für Access-Provider gemäß § 8 Telemediengesetz (TMG) auf andere WLAN-Betreiber erstreckt wird
  3. die Schutzmaßnahmen, die die Betreiber von WLAN-Netzen zur Vermeidung ihrer Verantwortlichkeit für unbefugte Nutzung durch Dritte zu ergreifen haben, zwecks Erhöhung der Rechtssicherheit unter Einbeziehung von Zumutbarkeitskriterien so konkretisiert werden können, dass die Betreiber bei Erfüllung dieser Anforderungen ihre WLANs ohne Haftungs- und Abmahnungsrisiken betreiben können.

Dies soll unter Wahrung der Rechte und Rechtsverfolgungsmöglichkeiten der Inhaber von Urheberrechten und der Funktionsfähigkeit der Strafverfolgung geschehen."

In den vergangenen Jahren ist auch die Zahl von WLAN bei privaten Internetanschlüssen stark angestiegen. WLAN-fähige Router werden Inhabern drahtgebundener Anschlüsse häufig durch die Access-Provider in Paketangeboten zur Verfügung gestellt bzw. können zu günstigen Preisen im Handel erworben werden.

In der Entschließung heißt es weiter:
"Für Betreiber, deren Haftung nicht eindeutig gemäß § 8 TMG beschränkt ist und für die unklar ist, ob und in welchem Umfang von ihnen unter dem Gesichtspunkt der „Störerhaftung“ Schutzmaßnahmen verlangt werden, stellt der Betrieb von WLAN ein beträchtliches Risiko dar. Denn es lässt sich aus der bisherigen Rechtsprechung nicht sicher ableiten, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen z.B. Wirte, die ihren Gästen ein WLAN anbieten, befürchten müssen, rechtlich in Anspruch genommen zu werden. Bei der Verbreitung von Inhalten im Netz ist es zunehmende Praxis, Betreiber oder Nutzer von WLAN-Anschlüssen abzumahnen, wobei die Streitwerte unangemessen hoch und für Bürgerinnen und Bürger oder z.B. Cafés existenzgefährdend sind. Dies verhindert derzeit, dass in stärkerem Maße WLANs frei zur Verfügung gestellt werden.
Klare gesetzliche Vorgaben fehlen auch für die technischen Vorkehrungen gegen missbräuchliche Nutzung, die unter Einbeziehung von Zumutbarkeitskriterien von WLAN-Betreibern erfüllt werden müssen, um ein Haftungs- oder Abmahnungsrisiko auszuschließen.
Die Schaffung solcher Regelungen würde für die Betreiber von WLAN Rechtssicherheit herstellen, damit eine Motivationshürde, diese als zusätzlichen Service anzubieten, abbauen und dadurch schließlich den Ausbau und die Bereitstellung von für Dritte verfügbaren Internetzugängen beschleunigen."