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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Ein weiterer Schritt zur A 281

Senat berät über Konkretisierung der Planung für den Bauabschnitt 2/2

02.10.2012

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (2.10.2012) eine Mitteilung an die Bürgerschaft zur Autobahn A 281 – Bauabschnitt 2/2 beschlossen. Darin wird über das Ergebnis der Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium über die Umsetzung der Pläne des Runden Tischs für diesen Bauabschnitt berichtet und die modifizierte Variante 4SÜD dargestellt. Darüber hinaus informiert der Senat über die Stellungnahmen der Teilnehmer des Runden Tischs zu dieser Variante. Während die Beiräte aus Obervieland und der Neustadt sowie die Handelskammer der modifizierten Variante 4SÜD zum Teil mit Konditionen zustimmen, spricht sich die Vereinigung der Bürgerinitiativen für ein Festhalten an der ursprünglichen Variante 4SÜD aus.

Der Senat empfiehlt der Bürgerschaft, dass die modifizierte Variante 4SÜD weiterverfolgt und umgesetzt wird. „Bei erheblich geringeren Kosten erreichen wir so die gleichen Effekte: Der Lärmschutz wird sogar verbessert, der sogenannte ‚Monsterknoten’ und die Querspange werden vermieden und die Neuenlander Straße entlastet“, so Verkehrssenator Joachim Lohse. Mit dem auf 173 Meter verkürzten Tunnel bleiben das Trassenkonzept und die damit verbundenen positiven Wirkungen erhalten. Durch zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen können darüber hinaus alle gesetzlichen Grenzwerte vollständig eingehalten werden, so dass gegenüber der ursprünglichen Variante 4SÜD der Lärmschutz verbessert wird. Die Auswirkungen auf den Städtebau, die Grundstücksinanspruchnahme und die Beeinträchtigungen während der Bauzeit sind bei den Varianten 4SÜD und 4SÜD modifiziert vergleichbar. Die Kosten für die Freie Hansestadt Bremen vermindern sich unter Berücksichtigung der Kosten für zusätzlichen Lärmschutz in Höhe von 1 Million Euro von rund 24,5 Millionen auf 9 Millionen Euro.

Lohse weist darauf hin, dass nach der Grundsatzentscheidung darüber, in welcher Variante der Bauabschnitt 2/2 gebaut wird, noch weitere Aspekte zu prüfen sind. Das gilt insbesondere für mögliche zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen in Richtung Kattenturm und Wolfkuhlensiedlung sowie entlang des Autobahnzubringers Arsten. Unabhängig von der Entscheidung für den Bauabschnitt 2/2 gilt die Bremer Beschlusslage zum Verlauf einer möglichen B6n. „Es bleibt dabei: Eine B6n, die um den Flughafen herum führt, wird von Bremen nicht unterstützt“, stellt Senator Lohse klar. „Wenn die B6n kommt, dann darf sie nur unter dem Flughafen geführt werden.“ Für eine solche Trassenfestlegung wäre eine Änderung des Flächennutzungsplans und damit ein Beschluss durch die Stadtgemeinde Bremen notwendig.