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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Die Zahl der Wohngeldanträge geht zurück

21.08.2012

Die Zahl der Wohngeldanträge ist in Bremen zurückgegangen. Wurden im ersten Halbjahr 2011 noch 5784 Anträge gestellt, waren es im ersten Halbjahr 2012 nur noch 5.028. Das entspricht einem Rückgang von 13 Prozent, obwohl sich an den Voraussetzungen für den Erhalt von Wohngeld nichts geändert hat.

Gleichzeitig gibt es in Bremen immer mehr Menschen mit geringem Einkommen, die einen erheblichen Teil ihres Einkommens für die Miete aufwenden müssen. Dies nimmt der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr zum Anlass, auf das Wohngeld als mögliche Unterstützung hinzuweisen.
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von dem Einkommen, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung. Auch Eigentümer können einen Zuschuss zu ihrer Belastung erhalten.

Wer als alleinstehende Person nicht mehr als 1.200 Euro verdient und Steuern sowie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlt, sollte prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Bei zwei Personen liegt die Grenze bei rd.1.600 Euro, bei drei Personen bis zu rd. 2.000 Euro.
Auch der zuschussfähige Höchstbetrag für die Miete und Belastung steigt mit der Haushaltsgröße.

Die ungefähren Grenzen stellen sich wie folgt dar:

Einen Abzug von 6 Prozent auf das Bruttoeinkommen erhalten alle Antragsteller. Je 10 Prozent Abzug erhält man bei Entrichtung von Steuern, Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Rentenversicherung, maximal insgesamt 30 Prozent.

Wohngeld übernimmt anders als ALG II nicht die vollen Mietkosten, sondern immer nur einen Anteil. Dabei bleiben die Heizkosten außer Betracht.
Studenten und Auszubildende haben keinen Wohngeldanspruch, wenn sie BAföG oder Ausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Das gilt auch, wenn sie nur deshalb kein BAföG oder BAB erhalten, weil das Einkommen der Eltern oder die Ausbildungsvergütung zu hoch ist. Bei Bezug von ALG II, Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem SGB XII wird kein Wohngeld gewährt, wenn bei deren Berechnung Unterkunftskosten berücksichtigt wurden.

Anträge auf Wohngeld gibt es in allen Bürgerservicecentern und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV), Referat Wohngeld, Contrescarpe 73, neben dem Siemenshochhaus und im Internet unter: www.bauumwelt.bremen.de/detail.php?gsid=bremen213.c.3573.de

Dort erhalten Bürgerinnen und Bürger auch Beratung und Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge zu folgenden Zeiten:
Mo 08-15 Uhr
Di und Mi 09-15 Uhr
Do 09-18 Uhr
Fr 09-12 Uhr

Fragen werden auch telefonisch unter 361-6021 oder per Mail an mailto:wohngeld@bau.bremen.de gestellt beantwortet.