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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Buchenstraße wird zur Fahrradstraße

Beirat spricht sich für Fahrradstraße aus - Verkehrszählung verdeutlicht die überwiegende Nutzung durch Radfahrer

20.06.2012

Die Buchenstraße wird ab dem heutigen Tag (20.06.2012) zur Fahrradstraße. Mit einstimmigem Beschluss vom 16. Mai 2012 hatte sich der Beirat Schwachhausen für eine Neuregelung in der Buchenstraße ausgesprochen, die zunächst für zwei Jahre Bestand haben soll. Voraus gegangen war eine Verkehrszählung des Amtes für Straßen und Verkehr im November 2011 und ein Votum der Anwohner. Das Ergebnis: Die Straße wird überwiegend durch Fahrradfahrer genutzt und bietet damit die Grundlage für die künftige Bevorrechtigung des Radverkehrs.

Die Buchenstraße ist Teil der sogenannten Rad-Ergänzungsroute und ist damit Teil des Radverkehrsnetzes in Bremen (siehe auch Radroutenplaner unter www.radroutenplaner.bremen.de. Das Netz verbindet die wichtigsten Wohngebiete mit täglichen Zielen des Radverkehrs wie Ausbildungs- und Arbeitsplätze, Stadtteilzentren, Versorgungseinrichtungen, Behörden, Theater etc. auf sicheren und gut nutzbaren Wegen.

“Heute werden bereits 25 Prozent aller Wege in Bremen mit dem Rad zurückgelegt. Das Rad ist ein preiswertes, gesundes, umweltfreundliches und stadtverträgliches Verkehrsmittel. Deshalb ist die Förderung des Radverkehrs ein wichtiges Ziel von Politik und Verkehrsplanung“, stellt Verkehrssenator Joachim Lohse die Bedeutung des Radverkehrs anlässlich der neuen Maßnahme heraus.

Die derzeit bedeutendste Fahrradstraße in Bremen wurde im September 2011 in der Wachmannstraße eingerichtet. In Planung befindet sich die Neuordnung des Verkehrsraumes in der Humboldtstraße, die nach der Umgestaltung ebenfalls den Status der Fahrradstraße erhalten soll.

Was ist eine Fahrradstraße?
Durch die Beschilderung als Fahrradstraße wird eine Fahrbahn vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung gestellt. Die gesamte Fahrbahn wird quasi zum Radweg. Der Kraftfahrzeugverkehr ist weiterhin zugelassen. Kraftfahrzeuge dürfen die Fahrradstraße allerdings nur mit mäßiger Geschwindigkeit befahren. Einen Anspruch, Radfahrer zu überholen, gibt es für Kraftfahrzeuge nicht.

Nach der Straßenverkehrsordnung ist die Einrichtung einer Fahrradstraße möglich, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder werden soll, und die entsprechende Route eine wichtige Hauptverbindung für den Radverkehr darstellt. Fahrradstraßen unterstützen die Fahrradnutzung. Radfahrer erleben auf Fahrradstraßen, dass sie hier bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer sind und als diese auch erwünscht sind. Bundesweite Erfahrungen zeigen, dass Unfälle und Konflikte insgesamt deutlich verringert werden können.

Was bleibt gleich?
Alle dürfen wie bisher die Straße mit dem Kraftfahrzeug befahren.
Alle Parkplätze für Kraftfahrzeuge bleiben erhalten.
Gehwege sind weiterhin den Fußgängern vorbehalten.
Die bisherige Einbahnstraßenregelung bleibt unverändert. Radfahrer dürfen weiterhin in beiden Richtungen fahren.
Lieferverkehr bleibt zugelassen.

Was ändert sich?
Autofahrerinnen und Autofahrer müssen auf den Radverkehr besondere Rücksicht nehmen. Auch ohne vorweg fahrenden Radverkehr gilt: Nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren.
Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen auf der Fahrbahn nebeneinander fahren.