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Der Senator für Finanzen

Höhere Pauschbeträge – weniger Schlupflöcher

Finanzminister von Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bremen erfolgreich im Kampf für Steuervereinfachung

01.06.2012

Erfolg für die Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bremen: Nach langem Ringen hat die Finanzministerkonferenz heute (1. Juni 2012, Halle/Saale) Vorschläge für eine weitere Steuervereinfachung beschlossen. „Ich freue mich darüber, dass wir für die Vorschläge eine Mehrheit bekommen haben. Das Steuerrecht muss einfacher werden, um die Bürgerinnen und Bürger, die Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Finanzverwaltung weiter von steuerlicher Bürokratie und unnötigen Kosten zu befreien“, erklärte Schleswig-Holsteins Finanzminister Rainer Wiegard. „Wir haben das gute Ziel der Vereinfachung mit einer Aufkommensneutralität erreicht. Das war uns sehr wichtig“, sagte der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl.

Hessens Finanzminister Dr. Schäfer verwies darauf, dass schon in das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wichtige Vorschläge der Finanzministerkonferenz eingeflossen waren. „Der erste Schritt war notwendig, aber wir brauchen zusätzliche Schritte, um den viel zu großen Aufwand der Steuererhebung zu verringern“, sagte Dr. Schäfer. „Von der Vereinfachung profitieren die Bürgerinnen und Bürger sowie die Finanzämter. Der Arbeitsaufwand wird auf beiden Seiten erheblich reduziert“, betonte Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert. Die Senatorin und die Minister waren die Initiatoren des heutigen Beschlusses der Jahres-Finanzministerkonferenz in Halle.

Die elf Vorschläge sehen sowohl Mehreinnahmen als auch Mindereinnahmen vor und sind insgesamt aufkommensneutral (s. Tabelle Seite 2). Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 150 Euro auf 1.150 Euro kostet 660 Millionen Euro im Jahr, die Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen 220 Millionen Euro und die Einführung einer Pauschale von 100 Euro monatlich für das häusliche Arbeitszimmer 20 Millionen Euro. Mehreinnahmen kommen nach den Vorschlägen der Finanzministerkonferenz unter anderem dadurch zustande, dass Handwerkerleistungen steuerlich nur noch berücksichtigt werden, soweit die entsprechenden Aufwendungen 300 Euro übersteigen (+400 Mio. Euro) und dass der Abzug von Unterhaltsleistungen in das Ausland an höhere Nachweisauflagen geknüpft wird (+100 Mio. Euro).

Für die vier Länder ist die angestrebte Steuervereinfachung ein weiterer wichtiger Schritt, aber noch nicht ausreichend: „Wir werden uns deshalb mit Nachdruck für weitere Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts einsetzen.“

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