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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Finanzielle Unterstützung für ehemalige Heimkinder

Anlaufstelle in Bremen nimmt am Montag ihren Betrieb auf

16.02.2012

In Bremen nimmt am Montag, 20. Februar 2012 eine Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder ihren Betrieb auf. Das hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen am Dienstag (14. Februar) beschlossen. Die Stelle wird beim Versorgungsamt, Friedrich-Rauers-Straße 26, 28195 Bremen, eingerichtet und ist telefonisch bereits jetzt erreichbar. Sie soll ehemalige Heimkinder in vielfältiger Weise unterstützen, von denen viele in traumatisierenden Lebens- und Erziehungsverhältnissen aufgewachsen sind.

„Wichtigste Aufgabe der Anlauf- und Beratungsstellen ist es, den ehemaligen Heimkindern Zeit für die Schilderung des erlittenen Leides und Unrechts zu widmen“, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. „Nach Gesprächen mit Betroffenen ist heute klar, dass es auch in Bremer Einrichtungen zu verachtender Behandlung, Missbrauch und Ausbeutung gekommen ist. Ich möchte, dass die Betroffenen jetzt Hilfe und ein offenes Ohr finden.“ Die Anlauf- und Beratungsstellen sollen so jeden Einzelnen bei der Aufarbeitung seiner eigenen Lebensgeschichte Unterstützung anbieten.

Betroffene können zudem finanzielle Ansprüche geltend machen. Bremen beteiligt sich, wie alle westdeutschen Bundesländer, an dem „Fonds für Opfer von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung der Bundesrepublik in den 1950er bis 1970er Jahren“ (kurz: „Fonds Heimerziehung“). Das Land zahlt insgesamt 540.000 Euro in diesen Fonds ein. Die Länder können Zahlungen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) an die Betroffenen veranlassen. Insgesamt haben der Bund, die westdeutschen Länder und die Kirchen sich verpflichtet, 120 Millionen Euro in den Fonds einzuzahlen.

Der Fonds soll dazu beitragen, Folgeschäden der Heimerziehung finanziell abzumildern. Dazu gehören etwa geminderte Rentenansprüche wegen damals nicht gezahlter Sozialversicherungs¬beiträge. Leistungen sollen aber auch gewährt werden, wenn wegen schwerwiegender Folgen ein besonderer Hilfebedarf besteht.

Die Anlauf- und Beratungsstellen in den Bundesländern werden auch eingerichtet, um ehemalige Heimkinder bei der Antragstellung zu begleiten. Mit Zahlungen, so Anja Stahmann weiter, können Betroffene erstmals Ende März/Anfang April rechnen.

Betroffene mit Wohnsitz in Bremen – unabhängig davon, ob sie in Bremen oder in einem anderen westdeutschen Bundesland in einem Heim gelebt haben –können sich ab dem 20.02.2012 im Versorgungsamt, der Bremer Telefonnummer 361-16799 oder 361-5618 melden, E-Mail: mailto:office@versorgungsamt.bremen.de . Beratungstermine werden ab März 2012 vergeben. Für Betroffene aus den ostdeutschen Ländern ist ein eigener Fonds – ohne Beteiligung der Kirchen –vorgesehen, der etwas später eingerichtet werden soll.

Neben diesen Angeboten ist die bundesweite, kostenlose Telefonnummer 0800-1004900 für eine erste telefonische Beratung geschaltet. Auf der Website www.fonds-heimerziehung.de sind zudem wichtige Informationen zu dem Thema zusammengetragen.

Der Fonds Heimerziehung geht auf die Arbeit des Runden Tisches Heimerziehung zurück. Nach fast zweijähriger Tätigkeit hat dieser unter dem Vorsitz von Bundestagsvizepräsidentin a. D. Dr. Antje Vollmer am 13. Dezember 2010 einen Abschlussbericht vorgestellt. Die Teilnehmer des Runden Tisches erkennen darin an, dass in der Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren Unrecht geschehen und Leid verursacht worden ist. Sie drücken in dem Bericht ihr tiefstes Bedauern aus.
Auch für Menschen, die in den ostdeutschen Bundesländern Leid und Unrecht erfahren haben, ist ein unterstützender Fonds geplant, die Grundlagen sollen bis zum Sommer dieses Jahres geschaffen sein.