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Senatskanzlei

Bund und Länder einigen sich auf neues Gesetz zur Abfallentsorgung

09.02.2012

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat in seiner Sitzung am Mittwochabend (8.2.2012) unter Leitung von Bürgermeister Jens Böhrnsen einen Kompromiss zu dem strittigen Kreislaufwirtschaftsgesetz erzielt. Der Kompromissvorschlag stärkt die Position der öffentlich-rechtlichen Entsorger gegenüber der privaten Abfallwirtschaft.

Bereits in seiner Sitzung vom 22.11.2011 hatte der Senat der Freien Hansestadt Bremen beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Besonders die in dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz vorgesehene Gleichwertigkeitsklausel wurde stark kritisiert. Bürgermeister Böhrnsen dazu: „Die Gleichwertigkeitsklausel hätte die Durchführung gewerblicher Sammlungen bereits bei geringfügig besseren Leistungen ermöglicht wie beispielsweise einem anderen Abholrhythmus. Das klingt erst einmal gut, hätte aber vermutlich mit massiven Gebührenerhöhungen erkauft werden müssen. Das wollten wir nicht zulassen.“

Der Kompromissvorschlag sieht nun vor, dass gewerbliche Abfallsammlungen wesentlich leistungsfähiger sein müssen als kommunale Entsorgungsträger. Eine gleichwertige Sammelleistung reicht nicht mehr aus. Zudem werden die Kriterien zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit in dem Vorschlag präzisiert.