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Senatskanzlei

Böhrnsen: „Grundgesetz ändern“

06.02.2012

„Es war ein Fehler der Föderalismusreform, dem Bund die Möglichkeiten zu nehmen, Bildungspolitik der Länder finanziell zu unterstützen. Man hätte aus dem Ganztagsschulprogramm der von der SPD mit getragenen Bundesregierung den gegenteiligen Schluss ziehen müssen.“ Mit dieser Forderung nach mehr Möglichkeiten zu einer ganzheitlichen Strategie in der Bildungspolitik war Bürgermeister Jens Böhrnsen in der Vergangenheit schon häufiger angetreten. Jetzt scheint neuer Schwung in die Debatte zu kommen. Für die Bundesratssitzung am kommenden Freitag liegen Anträge sowohl aus Schleswig-Holstein als auch aus Hamburg vor, die Bundesregierung zur Vorlage eines verfassungsändernden Gesetzes aufzufordern. „Wir brauchen eine breite Mehrheit, um das Grundgesetz zu ändern. Jetzt kommen ein CDU-regiertes Bundesland und ein SPD-Land mit der gleichen Stoßrichtung. Das macht Hoffnung. Die Länder dürfen bei der Bewältigung der bildungspolitischen Herausforderungen finanziell nicht allein gelassen werden. An der grundsätzlichen Zuständigkeit der Länder für die Bildungspolitik muss sich durch bessere Möglichkeiten des Bundes zur Unterstützung nichts ändern,“ sprach sich Böhrnsen zugleich für den Erhalt des Bildungs-Föderalismus aus. Die Anträge von Schleswig-Holstein und Hamburg werden voraussichtlich in die Ausschüsse des Bundesrates überwiesen.