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Senatskanzlei

Böhrnsen für einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto

Bundesrat lehnte Gesetzesinitiative ab

16.12.2011

Im Bundesrat hat heute (16.12.2011) der auch von Bremen unterstützte Gesetzesvorschlag, einen Rechtsanspruch „für jedermann“ gegen Banken und Sparkassen auf ein Girokonto einzuführen, keine Mehrheit gefunden. „Es ist völlig unverständlich, dass die CDU-geführten Länder nicht bereit waren, eine solche gesetzliche Regelung mit zu tragen“, so Bürgermeister Jens Böhrnsen. „Wer Menschen daran hindert, ein Girokonto zu eröffnen, grenzt sie aus und benachteiligt sie. Das ist einfach nicht hinnehmbar“. Ein Girokonto sei zur Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben heutzutage unerlässlich.

Fast 700.000 Menschen in Deutschland haben kein Girokonto. Sparkassen und Banken sind bisher nicht verpflichtet, ein solches einzurichten. Einen gesetzlichen Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es bisher nicht. Das sollte sich mit der von Hamburg initiierten Bundesratsinitiative ändern.