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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Senat beschließt Ausschreibung für die Strom-, Gas-, Wasser-und Fernwärmenetze in Bremen und Bremerhaven

13.12.2011

Die Konzessionsverträge der Stadt Bremen mit der swb AG für das Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmenetz laufen 2014 aus; die der Stadtgemeinde Bremerhaven 2013. Die Konzessionen müssen deshalb neu vergeben werden. Für die Vergabe der Wegenutzungsrechte für das Strom- und das Gasnetz ist insbesondere nach dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Kartellrecht ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren durchzuführen. Für das Wasser- und das Wärmenetz ergibt sich eine Ausschreibungspflicht aus europäischem Primärrecht und dem Kartellrecht.

Nach Auswertung der durch externe Gutachter durchgeführten Modellbetrachtungen hat der Senat heute beschlossen:

1.Die gleichzeitige Ausschreibung der Wegenutzungsrechte für die Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmenetze für die beiden Städte Bremen und Bremerhaven erfolgt zum 31.12.2011. Die Bekanntmachungen werden im elektronischen Bundesanzeiger sowie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

2.Die Verträge über die Strom- und Gasnetze sollen künftig in Bremen und Bremerhaven gleichzeitig enden, und zwar am 31. Dezember 2033, so dass der entsprechende Bremerhavener Vertrag auf 20 Jahre abgeschlossen werden soll, der Bremer Vertrag auf 19 Jahre. Die Fernwärme-Verträge sowie der Vertrag über das Wassernetz in Bremerhaven sollen zum selben Zeitpunkt enden. Der Vertrag über das Wassernetz in Bremen soll hingegen am 31. Dezember 2028 enden, wenn auch die Leistungsverträge mit der Hansewasser Bremen GmbH im Abwasserbereich enden.

3.Die Ausschreibung enthält für Bieter die Möglichkeit, den Städten Bremen und Bremerhaven neben der Bewerbung um die Wegenutzungsrechte eine Form der qualifizierten kommunalen Minderheitsbeteiligung in Höhe von 25,1% an einer Netzgesellschaft anzubieten. Das bedeutet, das Bremen sich an einer neuen Netzbetriebsgesellschaft bzw. an einem existierenden Netzbetreiber beteiligen kann, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen.