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Senatskanzlei

Systemwechsel bei Rundfunkgebühren

Senat beschließt 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

30.08.2011

Mit dem Beschluss über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat der Senat heute (30.8.2011) einen weiteren Schritt zum Systemwechsel bei den Rundfunkgebühren hin zu einem leistungsfähigen geräteunabhängigen Beitragssystem unternommen. Bürgermeister Jens Böhrnsen: „Das neue System dient der dauerhaften Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und nützt deshalb besonders auch finanzschwächeren Sendern wie Radio Bremen. Mit der Abkehr vom Gerätebezug hin zur Abgabe pro Wohnung oder Betriebsstätte ist ein zukunftsfähiger Weg bei der Konvergenz der Medien geebnet. Und es sind einige Anregungen der Datenschützer aufgenommen worden, so dass die viel beklagte „Schnüffelei“ der GEZ ein Ende hat“. Deshalb knüpfe die neue Regelung nicht mehr an dem einzelnen Gerät an, was in vielen Fällen zu teils obskuren Versuchen geführt habe, die Anzahl der Geräte im Hauhalt festzustellen. Böhrnsen weiter: „Was hinter einer Wohnungstür stattfindet, ist der GEZ künftig egal, es soll der Grundsatz gelten: ‚eine Wohnung, ein Beitrag‘, wobei die Höhe der ‚Gebühr‘ zunächst gleich bleibt, weil erst einmal das Gesamtaufkommen evaluiert werden soll.“ Die einkommensabhängigen Befreiungstatbestände blieben auch künftig sämtlich unverändert erhalten.

Jens Böhrnsen: „Auch dem Datenschutz wird mit der neuen Beitragsregelung deutlich mehr Gewicht beigemessen, wie auch ein Gutachten des ersten Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Prof. Dr. Hans Peter Bull, nachgewiesen hat. So lässt heute etwa der Rundfunkgebühren-Staatsvertrag Adressenhandel zu. Das wird für die Beitragszahler durch den neuen Beitragsstaatsvertrag bis 2015 ausgesetzt um zu prüfen, ob eine solche Befugnis überhaupt nötig ist. Daten müssen bei den Betroffenen selbst erhoben werden. Erst wenn das nicht möglich ist oder verweigert wird, dann können andere Quellen genutzt werden.“

Besonders ärgerlich war für den Bürgermeister der Vorwurf, Befreiungsanträge müssten mit Originalbescheiden belegt werden. Böhrnsen: „In vielen Fällen bekommen die Rundfunkanstalten anstelle vollständiger Leistungsbescheide nur „Drittbescheinigungen“ über Leistungsgrund und Leistungszeitraum. Sozialbehörden sind dazu aber nicht immer in der Lage oder bereit, solche Bescheinigungen, die natürlich zusätzliche Arbeit verursachen, auszustellen. Deshalb muss an dieser Stelle weiter gearbeitet werden, statt Stimmung gegen den Staatsvertrag zu machen. In Bremen jedenfalls gibt es seit einem Runden Tisch dazu seit einigen Jahren die Praxis, dass sogenannte Drittbescheinigungen ausreichen.“

In einigen Beiträgen in den Medien war in den letzten Wochen auch der Eindruck erweckt worden, es werde ein „umfassendes Profil“ der Beitragszahler erstellt. Böhrnsen dazu: „Wenn Beitragszahler umziehen, melden sie sich an einem anderen Ort wieder an. Wenn aber eine endgültige Abmeldung erfolgen soll, dann müssen sie einen Grund nennen. Es ist doch selbstverständlich, dass der Grund für eine Abmeldung plausibel gemacht wird, etwa durch Hinweis auf Sterbefälle oder andere Haushaltsauflösungen. In solchen Mitteilungen einen Verstoß gegen den Datenschutz zu behaupten, ist schlicht Stimmungsmache.“

Jens Böhrnsen: „Wir sollten auf die Vorteile des neuen Beitragssystems schauen. Für jeden einzelnen bedeutet es, keine Schüffeleien mehr befürchten zu müssen, für die Rechtssicherheit ist es ein Vorteil, dass Haushalte und nicht mehr Geräte erfasst werden. Ich möchte nicht wissen, wie viele Menschen heute Schwarzseher sind, weil sie ihr handy oder ihren PC nicht angemeldet haben, mit dem auch Radio- oder Fernsehempfang möglich ist. Ncht zuletzt für den Sender Radio Bremen ist es ein Vorteil, der wegen der bremischen Sozialstruktur im heutigen Gebührensystem benachteiligt war.“

Der Staatsvertragstext sowie die Begründung finden sich auf der Internetseite der Senatskanzlei: www.rathaus.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.1353.de