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Sonstige

Das Bremische Schulsystem und die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen

21.06.2011

Unter diesem Titel „Das Bremische Schulsystem und die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen“ führt der Behindertenbeauftragte des Landes Bremen, Dr. Joachim Steinbrück, am Donnerstag, dem 23. Juni 2011, im Haus der Bremischen Bürgerschaft eine Informations- und Diskussionsveranstaltung durch.

Die Veranstaltung, die von Prof. Dr. Swantje Köbsell (Universität Bremen, Fachbereich "Inklusive Pädagogik") moderiert wird, richtet sich an die Fachöffentlichkeit, d.h. an Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Juristinnen und Juristen, Fachpolitikerinnen und -politiker, Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie an alle interessierten Menschen mit und ohne Behinderung. Der Eintritt ist frei.

Die Veranstaltung findet statt am
Donnerstag, 23.06.2011, 16.00 bis 18.30 Uhr,
Börsenhof A (Eingang: Dieter-Klink-Platz), Raum 416.

Im März 2009 ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland in Kraft getreten. Nach Artikel 24 der Konvention sind die Bundesländer verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu gewährleisten.

Bremen ist eines der ersten Bundesländer, das diese Verpflichtung in seinem Schulgesetz berücksichtigt hat. Bremische Schulen haben hiernach den Auftrag, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln, die meisten der bisherigen Förderzentren werden aufgelöst und an den allgemeinen Schulen Zentren für unterstützende Pädagogik (ZUP) eingerichtet, die die (sonderpädagogische) Förderung behinderter Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht mit nicht behinderten Kindern und Jugendlichen gewährleisten sollen.

In der Fachveranstaltung des Landesbehindertenbeauftragten soll im Einzelnen untersucht werden, inwieweit das neue Bremische Schulgesetz, das im Sommer 2009 verabschiedet worden ist, den Anforderungen der Behindertenrechtskonvention entspricht.

Hauptreferent ist Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoringstelle zur Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde im Jahr 2001 auf Empfehlung des Deutschen Bundestages gegründet. Es informiert u.a. über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland und wurde mit der Begleitung der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention durch die "Monitoring-Stelle" beauftragt. Darüber hinaus soll die Stelle die in der Konvention verankerten Rechte fördern und schützen.

Ablauf der Veranstaltung

16:00 Uhr
Dr. Joachim Steinbrück, Behindertenbeauftragter des Landes Bremen:

„Das neue Bremische Schulgesetz und der ‚Entwicklungsplan Inklusion’ - Rechtliche Grundlagen und praktische Probleme der Entwicklung inklusiver Schulen“

16:45 Uhr
Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoringstelle für die Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte:

„Das Recht auf inklusive Bildung nach Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention und seine Bedeutung für die Schulgesetze der Länder“

17:30 Uhr
Diskussion und Beantwortung offener Fragen

18:30 Uhr
Ende der Veranstaltung

Kontakt für Rückfragen:
Kai J. Steuck, beim Landesbehindertenbeauftragten, Tel.: (0421) 361-18207, kai.steuck@behindertenbeauftragter.bremen.de.