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Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten fordert transparentes Nanoproduktregister und Informationsfreiheitsgesetze in allen Ländern

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt mit:

24.05.2011

Am Montag (23. Mai 2011) hat in Bremen die Frühjahrskonferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder getagt. Die gegenwärtig neun Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit forderten die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass das geplante europäische Nanoproduktregister nicht nur Behörden, sondern auch den europäischen Bürgerinnen und Bürgern offen steht. Nanoprodukte wie gegenwärtig schon einige Baustoffe, Textilien und Kosmetika enthalten winzige Teilchen. Über die Risiken dieser Technologie fehlen gegenwärtig noch grundlegende Kenntnisse. Die Informationsfreiheitsbeauftragten halten es daher für wichtig, dass die Menschen darüber informiert sind, ob Produkte Nanoteilchen enthalten. Nur so könnten sie informierte Kaufentscheidungen treffen. In der Entschließung der Konferenz heißt es dazu: „Beim Einsatz neuer Technologien muss verstärkt auf Aufklärung, Transparenz und die Einbindung der Menschen gesetzt werden.“

Daneben appellierten die Informationsfreiheitsbeauftragten an die Gesetzgeber in den Ländern, in denen es bislang noch kein Informationsfreiheitsgesetz gibt, ebenfalls Informationsfreiheitsgesetze zu verabschieden. Die gegenwärtige Situation führe zu absurden Ergebnissen. So hätten die Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Jobcentern mit gemeinsamer Trägerschaft durch Bundesagentur für Arbeit und Kommune auch in den Ländern ohne Informationsfreiheitsgesetze einen Anspruch auf Informationszugang, weil das Bundesinformationsfreiheitsgesetz gelte. Dagegen bestehe gegenüber den Jobcentern der Optionskommunen in ausschließlich kommunaler Trägerschaft in diesen Ländern kein Anspruch auf Informationszugang.