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Sonstige

Briefwahllokale in der Stadt Bremen

Das Statistische Landesamt informiert:

05.05.2011

Wählerinnen und Wähler, denen es am 22. Mai nicht möglich ist, in ihrem Wahllokal zu wählen, können schon vor dem Wahltag per Briefwahl abstimmen. Voraussetzung ist ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines beim zuständigen Wahlamt. Für die Briefwahl müssen die Wahlunterlagen nicht unbedingt per Post verschickt werden, sondern die Wahl kann auch persönlich in den dafür vorgesehenen Briefwahllokalen erfolgen.

In der Stadt Bremen gibt es hierfür zwei Adressen:

Das Wahlamt Bremen, Bahnhofsplatz 21 (im ehemaligen Postamt 5)
Öffnungszeiten:
Montag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: 14 bis 18 Uhr (vormittags geschlossen!)
Donnerstag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Das Briefwahllokal im ehemaligen Ortsamt Vegesack, Weserstraße 75, Sitzungssaal
Öffnungszeiten:
Dienstag: 9 bis13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr.
Für Fragen steht das Wahlamt Bremen zur Verfügung (Tel. 0421/361 88888 oder E-Mail wahlamt@statistik.bremen.de).