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Der Senator für Finanzen

Senat beschließt Verwaltungsvereinbarung – Eckpfeiler für Konsolidierungsweg gesetzt

29.03.2011

„Ein bedeutender Tag für Bremen. Damit werden die Beschlüsse der Föderalismusreformkommission besiegelt“, erklärt Bürgermeisterin Karoline Linnert mit Blick auf die im April 2011 anstehende Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bremen und dem Bund über Schuldenbremse und Konsolidierungshilfen. Bürgermeister Jens Böhrnsen ergänzt: „Ab heute sind wir unumkehrbar auf dem bis 2020 vorgezeichneten Konsolidierungsweg, an dessen Ende ein Haushalt ohne Neuverschuldung steht, mit dem Bremen sich dann an der Schuldenbremse beteiligen kann.“ Die Verwaltungsvereinbarung ist der Schlussstrich unter langwierige Verhandlungen über finanzielle Hilfen für Bremen. Karoline Linnert betont: „Unsere Argumente haben überzeugt. Der Bund und die anderen Länder haben eingesehen, dass wir ohne fremde Hilfe die Schuldenbremse nicht einhalten können. Daran ändert auch der bereits eingeschlagene harte Sparkurs nichts. Beides, Sparkurs und Konsolidierungshilfen sind notwendig, damit wir den vor uns liegenden steinigen Weg meistern können.“

Jens Böhrnsen und Karoline Linnert (2. u. 3. v.li.) stellen auf der Senatspressekonferenz im Rathaus die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bremen und dem Bund vor.
Jens Böhrnsen und Karoline Linnert (2. u. 3. v.li.) stellen auf der Senatspressekonferenz im Rathaus die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bremen und dem Bund vor.

Die Verhandlungen über die Verwaltungsvereinbarung zur Gewährung von Konsolidierungshilfen sind abgeschlossen. Heute (Di. 29.03.2011) stimmte der Senat dem Vertragstext (siehe Anlage) zu. Die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung ist Voraussetzung für die Zahlung der ersten Rate der Konsolidierungshilfen von insgesamt 2,7 Milliarden Euro bis 2020. In der Vereinbarung hat Bremen sich verpflichtet, seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf Sanierungshilfen für erledigt zu erklären. Kommentar von Karoline Linnert: „Es ist Teil des vereinbarten Kompromisses, dass Bremen und das Saarland ihre Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht für erledigt erklären. Nur dann erhält Bremen finanzielle Unterstützung zur Einhaltung der Schuldenbremse.“
Bürgermeister Jens Böhrnsen erläutert: „Das heißt jedoch nicht, dass eine Klage Bremens auf gerechte Finanzausstattung damit ausgeschlossen ist. Vielmehr haben wir uns in unserer jetzt für erledigt erklärten Klage bewusst sehr eingeschränkt. Fragen der grundsätzlichen Ausstattung der Stadtstaaten, wie beispielsweise die besonderen Belastungen, haben wir nicht auf die Tagesordnung des Gerichtes gesetzt. Sollte es sich als nötig erweisen – etwa durch die Klage der Länder Bayern und Hessen – dann werden wir vor dem Bundesverfassungsgericht ebenfalls für unser Recht kämpfen.“

Kernpunkte der Verwaltungsvereinbarung:

  • Definition und Höhe des Finanzierungssaldos 2010
  • Verfahren zur Konjunkturbereinigung
  • Modalitäten der Zahlungen an Bremen (300 Millionen Euro jährlich)
  • Abbaupfad des strukturellen Defizits
  • Kontrolle der Konsolidierungsfortschritte durch den Stabilitätsrat
  • Regelung für Ausnahmesituationen, z.B. Naturkatastrophen
  • Verfahren bei Nichteinhaltung der Abbauschritte

In der Verwaltungsvereinbarung wird das strukturelle Defizit im Jahr 2010 mit 1,2 Milliarden Euro beziffert. Daraus ergeben sich die Abbauschritte zur Beseitigung des Defizits bis 2020: Jährlich muss die Spanne zwischen Ausgaben und Einnahmen um 120 Millionen Euro gesenkt werden. „Bremen muss seinen ehrgeizigen Sparkurs fortsetzen“, betont Karoline Linnert. „Mit dem Haushalt 2011 haben wir den ersten Schritt gemacht. Bremen ist bereit, Verantwortung zu übernehmen und die Schuldenbremse einzuhalten. Wir können unseren Kindern und Enkeln nicht immer höhere Belastungen aufbürden und damit die Handlungsspielräume künftiger Generationen immer weiter beschneiden.“ Nur mit einer stabilen Einnahmesituation lässt sich der Konsolidierungsprozess meistern. Die Schuldenbremse verträgt weder Steuersenkungen, noch Umverteilungen finanzieller Lasten vom Bund auf die Länder oder Abstriche beim Länderfinanzausgleich. Darauf haben die Konsolidierungsländer ausdrücklich in einer gemeinsamen Protokollerklärung hingewiesen. Jens Böhrnsen: „Wir brauchen über längere Zeiträume Verlässlichkeit hinsichtlich einer angemessenen Einnahmeausstattung und Einnahmeentwicklung, um unseren Kurs halten zu können.“

Der Stabilitätsrat

Im Stabilitätsrat sind alle Bundesländer und die Bundesregierung vertreten. Jeder hat eine Stimme. Elf Länder und der Bund müssen zustimmen, damit Bremen die jährliche Rate von 300 Millionen Euro erhält (Bremen ist in eigener Sache nicht stimmberechtigt). Der Rat tagt zweimal jährlich, im Mai und im Oktober. Er beschließt jeweils im Mai, ob die Verwaltungsvereinbarung eingehalten wurde. Nur bei einer positiven Entscheidung wird die nächste Rate der Konsolidierungshilfe ausgezahlt. Die erste Überweisung in Höhe von 200 Millionen Euro kommt im Juli 2011. Wenn im Mai 2012 der Stabilitätsrat die Einhaltung der Vereinbarung konstatiert, folgen weitere 300 Millionen Euro – die dann noch ausstehenden 100 Millionen Euro für 2011 sowie 200 Millionen für 2012.

Unabhängig von Verwaltungsvereinbarung und Schuldenbremse bleibt das Thema Altschulden und Neuordnung des Länderfinanzausgleichs auf der politischen Agenda. Karoline Linnert: „Es bleibt dabei: Bremen wird durch seine Altschulden und die daraus resultierenden Zinsen erdrückt. Nur eine Lösung für die Altschulden ermöglicht ein langfristig tragfähige Lösung der Haushaltsprobleme.“

Im Anhang:

Verwaltungsvereinbarung zum Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (pdf, 107.1 KB)

Entwurf des Schreibens an das Bundesverfassungsgericht von Professor Dr. Hellermann (pdf, 32.4 KB)

Foto: Senatspressestelle