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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Rosenkötter begrüßt Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Christliche Dumping-Gewerkschaften sind nicht tariffähig

15.12.2010

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Bremens Arbeitssenatorin Ingelore Rosenkötter begrüßt die Entscheidung. Rosenkötter: „Das Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts ist ein wichtiger Erfolg für die Beschäftigten in der Leiharbeit. Es ist außerdem eine Stärkung der DGB-Gewerkschaften und die rote Karte für die Verbindungen, die sich als Gewerkschaften ausgeben und dann nicht im Sinne der Beschäftigten handeln.“

Das Bundesarbeitsgericht hat am 14. Dezember 2010 festgestellt, dass Organisationen, die Tarifverträge abschließen, ohne dazu von den Mitgliedsgewerkschaften ausreichend legitimiert zu sein, keine Gewerkschaften im tarifrechtlichen Sinn sind. Folge: Die von der CGZP allein abgeschlossenen Tarifverträge sind unwirksam. Rosenkötter: „Tarifverträge, die nur zu dem Zweck abgeschlossen werden, um extrem niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen durchzudrücken, sind kein Aushängeschild.“ Die CGZP hatte eine Öffnungsklausel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz genutzt, die eine Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz durch Tarifverträge zuließ. Rosenkötter: „Die Bundesregierung muss die Öffnungsklausel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz komplett streichen.“