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Der Senator für Finanzen

Dienstvereinbarung zu „Grundsätzen und Verfahren der Beschäftigtenbeteiligung bei Organisationsentwicklungsprozessen“ unterzeichnet

09.12.2010

Zahlreiche Verwaltungsstrukturen stehen angesichts veränderter Anforderungen auf dem Prüfstand. Der demographischer Wandel, veränderte Dienstleistungserwartungen und knappe Ressourcen zwingen zum Handeln. Bei der Entwicklung effizienter Organisationsstrukturen sollen die Beschäftigten generell frühzeitig einbezogen werden. Deshalb haben heute (Donnerstag, 9. Dezember) Senat und Gesamtpersonalrat eine Dienstvereinbarung zu „Grundsätzen und Verfahren der Beschäftigtenbeteiligung bei Organisationsentwicklungsprozessen“ unterzeichnet. Bürgermeisterin Karoline Linnert betont: „Mit der Dienstvereinbarung sichern wir ab, dass die Beschäftigten einbezogen werden, wenn neue Strukturen und Projekte geplant werden. Es ist sinnvoll, die Erfahrungen und Ideen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den notwendigen Umbau der Verwaltung zu nutzen. Die Beteiligung ist jetzt verbindlich geregelt.“ Doris Hülsmeier, Vorsitzende des Gesamtpersonalrats, ist überzeugt, dass „die Beteiligung ein Garant für gute Arbeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und gute Arbeitsbedingungen ist“.

Bürgermeisterin Karoline Linnert und die Vorstizende des Gesamtpersonalrates, Doris Hülsmeier, unterzeichnen die Dienstvereinbarung
Bürgermeisterin Karoline Linnert und die Vorstizende des Gesamtpersonalrates, Doris Hülsmeier, unterzeichnen die Dienstvereinbarung

Die Beschäftigten prägen in entscheidender Weise die Leistungsfähigkeit und öffentliche Wahrnehmung der bremischen Verwaltung. Dienstleistungsqualität, Arbeitsbedingungen und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung sollen deshalb nicht einseitig von den Dienststellenleitungen definiert werden. Kommentar von Karoline Linnert: „Wir wollen einen fairen Interessenausgleich mit den Beschäftigten gewährleisten.“

Zum Kern der Vereinbarung zählen unter anderem festgelegte Grundsätze wie und wo die Beschäftigten direkt an der Erarbeitung neuer organisatorischer Regelungen mitarbeiten können sowie Gütekriterien für eine erfolgreiche Projektarbeit. Beispielsweise soll darauf geachtet werden, dass unterschiedliche Beschäftigtengruppen aus verschiedenen Hierarchieebenen beteiligt werden. Auch die Interessenvertretungen sollen von vornherein einbezogen werden. Über Ziele von Veränderungsprozessen soll frühzeitig informiert werden und Entscheidungsverfahren sollen klar festgelegt werden. Die Dienstvereinbarung definiert dabei Standards, die in den Dienststellen bei Organisationsvorhaben weiter konkretisiert und „mit Leben gefüllt“ werden müssen.

Bürgermeisterin Linnert und die Gesamtpersonalrats-Vorsitzende Hülsmeier sind sich einig, dass bei Beachtung der vereinbarten Grundsätze und Verfahrensweisen „Organisationsvorhaben praxisnah gestaltet werden können und Entscheidungen bei den Beschäftigten eine höhere Akzeptanz haben werden.“

Foto: Pressereferat, Senatorin für Finanzen