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60 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei: Daten und Fakten zur türkischen Bevölkerung im Land Bremen

29.10.2021

Pressemitteilung des Statistischen Landesamt Bremen:

Am 30. Oktober jährt sich zum 60. Mal der Tag der Unterzeichnung des sogenannten Anwerbeabkommens mit der Türkei. Ziel war es, die Entsendung von Arbeitskräften aus der Türkei nach Deutschland zu regeln. Auch für das Land Bremen war dieses politisch, wirtschaftlich und sozial dauerhaft prägende Ereignis bedeutsam. Die Zahlen der amtlichen Statistik dokumentieren die Auswirkungen auf die Bevölkerung und Beschäftigung.

In Folge dieses Abkommens bewarben sich zwischen 1961 und 1973 mehr als zweieinhalb Millionen Menschen aus der Türkei um eine zunächst zeitlich befristete Arbeitserlaubnis in der Bundesrepublik (1). In Bremen waren es in den Folgejahren vor allem die Stahlwerke und die Werftindustrie, die in großem Umfang Arbeitskräfte in der Türkei anwarben (2). Letztendlich sind über die Jahrzehnte hinweg viele der türkischen Zuwanderinnen und Zuwanderer dauerhaft im Land Bremen geblieben, um hier zu leben und zu arbeiten.

Ende des Jahres 2020 lebten 23.315 Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit im Land Bremen, das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 3,4 Prozent. Den höchsten Anteil türkischer Bevölkerung im Land Bremen gab es 1997 mit 33.465 Personen bzw. 5,0 Prozent.

Seit dem ist die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner mit türkischer Staatsbürgerschaft rückläufig und liegt derzeit auf dem Stand von 1985. Dies liegt unter anderem daran, dass es neben Zu- und Abwanderungen in den vergangenen Jahrzenten vermehrt zu Einbürgerungen gekommen ist.

Menschen mit türkischer Staatbürgerschaft hatten seit 1999 durchgehend den größten Anteil an den jährlichen Einbürgerungen im Land Bremen. Im Jahr 2020 fand ein Wechsel statt und Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit bildeten die größte Gruppe.

Auch bei den jährlichen Zu- und Abwanderungen von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft gehören türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nicht mehr zu den Nationalitäten mit einem hohen Wanderungsüberschuss: Im Saldo, der Differenz aus den Zu- und Abwanderungen, hatten 2020 die meisten Personen die syrische (603), bulgarische (437) oder rumänische Staatsbürgerschaft (312), während die türkische (45) erst an 22. Stelle steht.

Ziel des Anwerbeabkommens war die Gewinnung von Arbeitskräften. In der 1970er bis 1990er Jahren stellten türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger meist mehr als 40 Prozent der ausländischen Beschäftigten. Im Juni 2020 waren von den gut 332.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort im Land Bremen 11,7 Prozent Ausländerinnen und Ausländer, davon hatten knapp 17 Prozent die türkische Staatsbürgerschaft.

Auch die Selbstständigkeit war und ist ein wichtiges Betätigungsfeld. Im Durchschnitt der Jahre 1999 bis 2019 wurden jährlich rund 320 Einzelunternehmen von Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit gegründet, die Zahl der Abmeldungen lag mit 280 deutlich niedriger. Der Anteil an den An- und Abmeldungen von Einzelunternehmen insgesamt liegt im Durchschnitt bei 7 Prozent.

Weitere Informationen und Grafiken zur türkischen Bevölkerung im Land Bremen finden Sie auf der Themen-Seite "60 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei" unter www.statistik.bremen.de/tuerkei oder in unserem umfangreichen Online-Datenangebot: www.statistik.bremen.de/datenangebote

Zitierte Quellen:
(1) Huneke, Dorte. 2011: Von der Fremde zur Heimat, Bonn: bpb
(2) Determann, Eva 2017: »Man hat Arbeitskräfte gerufen« – Bremen und die Arbeitsmigration der 1950er und 1960er Jahre in der Ära Wilhelm Kaisen. In: Staatsarchiv Bremen in Verbindung mit der Historischen Gesellschaft (Hrsg.): Bremisches Jahrbuch Bd. 96, Bremen: Selbstverlag des Staatsarchivs Bremen, S. 207-228

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Die Pressestelle des Senats bietet Ihnen die Grafiken zu dieser Mitteilung zur honorarfreien Veröffentlichung an. Grafik: Statistisches Landesamt Bremen
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Ansprechpartner:
Zentraler Auskunftsdienst, Telefon: (0421) 361 6070, E-Mail: info@statistik.bremen.de