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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Getrennte Abwassergebühr wird zum Januar 2011 eingeführt

Freiwillige Selbstveranlagung möglich

23.11.2010

Am 1. Januar 2011 tritt in Bremen mit der getrennten Abwassergebühr ein neues, ökologisch sinnvolles und verursachergerechtes Abrechnungssystem der Entwässerungsgebühr in Kraft. Dieses System ersetzt die bisherige Entwässerungsgebühr, bei der ausschließlich nach dem Trinkwasserverbrauch abgerechnet wurde. Senator Dr. Reinhard Loske: „Das neue System ist ökologisch sinnvoll, verbrauchergerecht und günstiger für die Bürgerinnen und Bürger.“

Senator Dr. Reinhard Loske
Senator Dr. Reinhard Loske

Die bisherige Einheitsgebühr ist nach der aktuellen Rechtssprechung nicht mehr rechtssicher. Mit der Einführung der getrennten Abwassergebühr im kommenden Jahr liegt Bremen im Trend bundesdeutscher Großstädte.
Grundstücke mit großem Anteil versiegelter Flächen werden künftig entsprechend ihrem Versiegelungsgrad verursachergerecht an der Gebührenfinanzierung beteiligt. Dies betrifft beispielsweise Grundstücke mit großen Parkplatz- oder Hofflächen und nur geringem Trinkwasserverbrauch, wie Supermärkte und Speditionen. Ab 1000 m2 versiegelter und an den öffentlichen Kanal angeschlossener Fläche werden diese Grundstücke künftig getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser veranlagt.

Kleine und mittlere Grundstücke sind von der getrennten Veranlagung nicht betroffen, wenn die versiegelte und an den Kanal angeschlossene Fläche geringer als 1000 m2 ist. Diese Haushalte werden weiterhin nach dem Trinkwasserverbrauch abgerechnet. Senator Dr. Reinhard Loske: „Für die Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch die neue, getrennte Abwassergebühr die Kosten um durchschnittlich 23 Cent/m3 sinken.“ Beispiel:

  • Bisherige Einheitsgebühr: 2,87 €/m3
  • Künftige Abwassergebühr 2,64 €/m3

Für ein Einfamilien- oder Reihenhaus mit 4 Personen (185 m3 Trinkwasserverbrauch, 85 m2 in den Kanal einleitende Dachfläche) ergibt sich allein durch die Einführung der getrennten Entwässerungsgebühr eine Einsparung von ca. 40 Euro im Jahr.
Wird darüber hinaus ökologisch gehandelt und ein Teil eines Grundstücks „entsiegelt“, z. B. indem Dachwasser im Garten versickert wird, sind weitere Einsparungen möglich. Eigentümer können seit Anfang November eine getrennte Veranlagung nach der neuen Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswassergebühr beantragen.

Die neuen Gebührensätze für die getrennte Veranlagung, die im Mittelfeld vergleichbarer Städte liegen, betragen:

  • für Niederschlagswasser 0,72 €/m2 und
  • für Schmutzwasser 2,31 €/m3

Mit Hilfe eines Abwassergebührenrechners (unter www.getrennte-abwassergebuehr-bremen.de) kann der finanzielle Unterschied zwischen getrennter und einheitlicher Veranlagung ermittelt werden.

Für das oben genannte Beispiel ergibt sich durch Versickerung des Dachwassers im Garten eine weitere Einsparung durch Veranlagung nach der getrennten Gebühr von ca. 60 Euro. Die Möglichkeiten der Abkopplung und der Aufwand für die Errichtung einer Versickerungsanlage sind abhängig von den örtlichen Randbedingungen des jeweiligen Grundstücks.

Umweltsenator Reinhard Loske begrüßt die Einführung der getrennten Abwassergebühr nicht nur wegen der Gebührengerechtigkeit. Ihr kommt auch eine wichtige Funktion zu, da sie Anreize schafft die Bewirtschaftung von Regenwasser zu fördern. „Dies ist auch eine nachhaltige Förderung zur Entlastung der Umwelt. Der natürliche Wasserkreislauf wird verbessert, Mischwasserabschläge in Gewässer werden vermindert und es wird ein wünschenswerter Beitrag zum Hochwasserschutz geleistet“.

Foto: Senatspressestelle