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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz ist in Kraft getreten

Nachfolgeregelung zum Heimgesetz

21.10.2010

Mit der Veröffentlichung im Bremer Gesetzblatt Nr.44 ist am 21.10.2010 die bremische Nachfolgeregelung zum Heimgesetz in Kraft getreten. Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) schützt die Bewohner/innen von Pflegeheimen.
Neu ist, dass Schutzbedarf von Bewohner/innen von Altenpflege-Wohngemeinschaften und Service-Wohnen einbezogen wird. Das Gesetz erfasst dazu die institutionellen Wohngemeinschaften, deren Bestand unabhängig ist von Wechsel und Zahl einzelner Bewohner/innen. Diese Wohngemeinschaften und Service-Wohnen sind künftig vom Betreiber der Sozialbehörde anzuzeigen und Konzepte sind vorzulegen.

Das Gesetz erfasst hingegen nicht private Seniorenwohngemeinschaften, die nicht vorrangig der Pflege dienen, auch wenn hier Pflegebedürftige leben. Damit wird die Unterscheidung zwischen Heimen, Service-Wohnen und anderen trägergesteuerten Wohnformen auf der einen und dem privat selbstorganisierten Wohnen auf der anderen Seite ermöglicht. Das Gesetz schützt neue Wohnformen und ihre Bewohner/innen und es verhindert Etikettenschwindel.

Verbraucherschutz und Beratung werden in ihrer Bedeutung gestärkt. Das BremWBG schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Prüfergebnisse der Heimaufsicht in verständlicher Form veröffentlicht werden können. Die neuen Regelungen sind abgestuft nach dem Grad der Abhängigkeit der Bewohner/innen: Pflegeheime werden weiterhin jährlich angemeldet oder unangemeldet von der Heimaufsicht geprüft. Die Anbieter von Service-Wohnen und institutionellen Wohngemeinschaften sind davon ausgenommen. Sie bekommen nach dem BremWoBeG Informationspflichten, die den Bewohner/innen nützen.

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Förderung bürgerschaftlichen Engagements werden eingefordert. Die Betreiber haben hierfür Konzepte vorzulegen. Wer eine neue Einrichtung plant, hat das Vorhaben zunächst den örtlichen Gremien, d.h. in Bremen den Beiräten, vorzustellen. So soll die Vernetzung der Pflege-Einrichtungen mit dem Gemeinwesen voran getrieben werden.

Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter:
„Wir haben aktuelle Entwicklungstrends in der Pflege aufgenommen. Die Angebote sind sehr vielfältig geworden. Daher bezieht das Wohn- und Betreuungsgesetz neben Heimen auch neue Pflege-Wohnformen mit ein. Transparenz in der Pflege ist wichtig für die Bewohner und die Angehörigen. Wir unterstützen die Öffnung der Bremer Heime für ehrenamtliches Engagement und für Kooperationen im Stadtteil. Hierin drückt sich aus, dass ein Abschieben älterer Menschen in isolierte Einrichtungen, nicht mehr zeitgemäß ist.“

Das Gesetz und Informationsmaterial sind im Internet unter www.soziales.bremen.de einzusehen.