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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Zum Stand des Impfprozesses im Land Bremen

29.04.2021

Seit dem 27. Dezember 2020 erhalten die ersten Bremerinnen und Bremer gemäß der Impfverordnung des Bundes ein Impfangebot. Zunächst wurden die Personen, die der Priorisierungsgruppe 1 zugeordnet sind und von der Pandemie besonders gefährdet sind, in den Impfzentren des Landes Bremen oder mit Hilfe von mobilen Teams geimpft. Ganz am Anfang der Impfkampagne betraf das vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in Alten- und Pflegeeinrichtungen. Darauffolgend wurde den über 80-Jährigen ein Impfangebot gemacht und in den Kliniken wurde priorisiertes Personal geimpft. Ab Ende Februar konnte dann auch den ersten Personengruppen aus der Priorisierungsgruppe 2 ein Impfangebot gemacht werden. So konnte das Impfangebot immer breiter an unterschiedliche Berufsgruppen, Altersgruppen und Personen mit Vorerkrankungen gerichtet werden. Inzwischen konnten auch schon die ersten Impfberechtigten der Priorisierungsgruppe 3 zu einer Impfung eingeladen werden. Dies sind zunächst die 60 bis 69-Jährigen im Land Bremen.

Zu den bislang eingeladenen Gruppen gehören unter anderem:

  • Alle Bewohnerinnen und Bewohner Bremens über 60 Jahre (Benachrichtigungen erreichen die jüngsten dieser Altersgruppe bis spätestens Freitag, 7. Mai 2021.)
  • Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte in (Alten-, Behinderten-) Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, Werkstätten und Tagesförderstätten, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in besonderen Wohnformen
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der mobilen Pflegedienste (auch diejenigen, die über Zeitarbeitsfirmen eingesetzt werden)
  • Personal in den Kliniken und Arztpraxen und ähnlichen medizinischen Einrichtungen, sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
  • Rettungsdienste, Seenotrettung, staatlich bestellte Test- und Impfzentren, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Feuerwehr und Einsatzkräfte
  • Ambulante Palliativversorgung, Geriatrische und Kardiologische Reha, Dialysepatientinnen und -patienten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ambulante Geburtshilfe, Arbeitsmedizinische Dienste, Ambulanz der Berufsgenossenschaften, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologische Therapie, Sanitätshäuser und Heilmittelversorger, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertagesstätten, Grundschulen, W&E-Bereichen (Wahrnehmungs- und Entwicklungsförderung) und stationäre Kinder- und Jugendhilfe
  • Berechtigte Personen, die sich an die Impfkommission gewandt haben

Alle diese Einzelpersonen, ob in Privathaushalten oder in Institutionen, wurden mit großer Sorgfalt benachrichtigt und durch Mobile Teams oder in den Impfzentren geimpft. Dennoch ergeben sich immer wieder Veränderungen, gehen Benachrichtigungen verloren oder sind Einrichtungen den Behörden nicht bekannt. In solchen begründeten Fällen können sich die wie oben priorisierten Personen an das Postfach Meldung.impfen@gesundheit.bremen.de wenden.

Am Samstag, 24. April 2021, erreichten das Land Bremen und das Saarland gleichzeitig als erste Bundesländer die 25-Prozent-Marke der Erstimpfungen. Damit konnte bereits jeder vierten Bremerin und Bremer zumindest eine Erstimpfung erhalten. Bremen ist gleichzeitig das Bundesland, das seinen Impfstoff am schnellsten verimpft und damit die Impfkampagne am schnellsten umsetzt.

Es wird noch einige Wochen dauern, bis die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung geimpft ist und damit Aussicht auf eine nachhaltige Bekämpfung der Pandemie eröffnet wird. Begrenzender Faktor ist nach wie vor die Impfstoffmenge.

Seit Ostern sind auch niedergelassene Fach- und Hausärzte und -ärztinnen an den Impfungen beteiligt. Noch sind auch deren Impfstoffmengen äußert knapp. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte haben die Aufgabe folgende Gruppen zu impfen:

  • Immobile Patientinnen und Patienten, die nicht ins Impfzentrum gelangen können
  • Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 und 3 laut Impfverordnung
  • Kontaktpersonen von Personen mit Pflegegrad, die über 70 sind oder an einer Vorerkrankung nach Impfverordnung leiden
  • Pflegende Angehörige

Einige dieser impfberechtigten Personen konnten noch keinen Termin bei einer Arztpraxis bekommen, da diese (noch) nicht an der Impfkampagne teilnimmt oder keine Termine mehr zur Verfügung hat. Diese Situation wird sich im Laufe des Mai ändern, wenn die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte über bedeutend mehr Impfstoff als das Impfzentrum verfügen werden.

Zu den aktuell Impfberechtigten zählen auch Kontaktpersonen von Schwangeren. Schwangere aus dem Land Bremen können bei ihrem behandelnden Gynäkologen oder ihrer behandelnden Gynäkologin zwei Coupons für Kontaktpersonen erhalten. Mit diesem Coupon können die benannten Kontaktpersonen einen Impftermin im Impfzentrum oder bei ihrem Arzt oder ihrer Ärztin vereinbaren. Alternativ kann auch der behandelnde Gynäkologe oder die behandelnde Gynäkologin die Kontaktpersonen impfen.

Wer wird im April und Mai geimpft?

Durch die Impfzentren werden folgende Gruppen geimpft oder in den kommenden Wochen über ein Impfangebot benachrichtigt:

  • Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende von Einrichtungen für Geflüchtete, Frauenhäuser, Einrichtungen für Wohnungslose, Mitarbeitende und Insassinnen und Insassen der JVA
  • Lotsen, Polizei, Ordnungsamt und Katastrophenschutz
  • Mitarbeitende in allgemeinbildenden Schulen und der Kinder- und Jugendpflege
  • Priorisierte Mitarbeitende der öffentlichen Daseinsvorsorge

Wie geht es dann weiter?

Zurzeit sind alle Impftermine bis Ende Mai ausgebucht. Weitere priorisierte Gruppen aus der Priorisierungsgruppe 3 werden im Anschluss daran ein Impfangebot erhalten. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz bittet die weiteren Gruppen der Priorisierungsgruppe 3 um Geduld. Es kann sich nicht im Impfzentrum registriert oder vorangemeldet werden. Sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht, werden die priorisierten Gruppen über die Presse oder über ein individualisiertes Anschreiben benachrichtigt. Möglicherweise verfügen zu diesem Zeitpunkt die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen, Fachärzte und Fachärztinnen und Betriebsärzte und Betriebsärztinnen über wesentlich mehr Impfkapazitäten als das Impfzentrum.

Nach Ankündigungen des Bundesministeriums für Gesundheit soll im Juni die Priorisierung aufgehoben werden. Im Juni steht darüber hinaus den Ärztinnen und Ärzten in sehr großem Umfang Impfstoff zur Verfügung, so dass die gemeinsame Impfkampagne dann rasch alle Bevölkerungskreise erreichen kann.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de