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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Antragsverfahren für die Weideprämie startet

Ab dem 1. März 2021 können Bremer Landwirtinnen und Landwirte Förderanträge stellen

26.02.2021

Grasende Kühe auf der Weide – das ist heute nicht mehr selbstverständlich. Diese Art der Tierhaltung hat in den vergangenen Jahren aus vielfältigen Gründen abgenommen – auch im Land Bremen. "Wenn sich Landwirtinnen und Landwirte zukünftig entscheiden, Weidehaltung zu praktizieren, schaffen wir durch die Weideprämie zur Förderung der Weidehaltung von Rindern im Land Bremen entsprechende Anreize und Rahmenbedingungen", betont die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Dr. Maike Schaefer.

Zur Weidenutzung braucht es Landwirtinnen und Landwirte, die Rinder halten und diese auf die Weide lassen. Dieses ist eine wichtige Voraussetzung zur Erhaltung des Grünlandes.
"Das Ziel der Förderung ist, besonders tiergerechte Haltungsverfahren im Hinblick auf eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion einzuführen bzw. beizubehalten, die Sicherung der natürlichen Produktionsgrundlagen, Tierschutz in der Nutztierhaltung und die Verbesserung der Biodiversität. Mir ist es wichtig, die Weidehaltung von Rindern als tiergerechte Haltungsform zu sichern und auszubauen. Denn durch den täglichen Weidegang wird den Tieren ein artgerechtes Verhalten auf der Fläche und in der Herde ermöglicht."

Durch täglichen Weidegang wird den Tieren ein artgerechtes Verhalten auf der Fläche und in der Herde ermöglicht.
Durch täglichen Weidegang wird den Tieren ein artgerechtes Verhalten auf der Fläche und in der Herde ermöglicht.

Weideland in Bremen zu erhalten, trägt zur Stärkung der Artenvielfalt im Bremer Feuchtwiesenring bei. Zudem bietet eine Beweidung von Grünland durch Rinder, die Dunghaufen auf der Fläche hinterlassen, eine wichtige Nahrungsgrundlage für Vögel und Insekten.

In den für den Naturschutz besonderes wichtigen Bereichen, hat das Land Bremen bei weiteren Zusatzanforderungen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde die sogenannte "Naturschutzweide" vorgesehen. Hier müssen die Flächen aus naturschutzfachlicher Sicht für die Beweidung geeignet sein und es dürfen, dem Naturschutz angepasst, eine geringere Anzahl von Tieren auf der Fläche gehalten werden. Der tägliche Weidegang muss mindestens 10 Stunden pro Tag betragen.

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat gemeinsam mit dem Bremischen Landwirtschaftsverband, der Landwirtschaftskammer Bremen, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Bremen sowie dem NABU Bremen die Anforderungen und Fördervoraussetzungen entwickelt, die eine zentrale Bedeutung für den Tier- und Naturschutz leisten. Die entsprechende Landes-Förderrichtlinie bildet die Grundlage für die Förderung der Weidehaltung, die derzeit bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorliegt.

Gemäß des bestehenden Staatsvertrags zwischen Bremen und Niedersachsen im Bereich der Agrarförderung ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen die zuständige Behörde, bei der die Bremer Landwirtinnen und Landwirte ihre Förderanträge für die Gewährung der Weideprämie beantragen können. Die Antragsunterlagen stehen ab dem 1. März 2021 auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (www.lwk-niedersachsen.de) bereit.
Die Landwirtschaftskammer Bremen steht allen Landwirtinnen und Landwirten zur Beratung bezüglich des Antragsverfahrens zur Verfügung.

Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de