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Der Senator für Inneres und Sport

Stadtamt untersagt Spontandemonstrationen am 3. Oktober

29.09.2010

Das Stadtamt hat heute im Rahmen einer Allgemeinverfügung unangemeldete öffentliche Versammlungen sowie Aufzüge (sogenannte Spontanversammlungen) in Teilen der Innenstadt und an der Bürgerweide am 3. Oktober untersagt.
Dies gilt für den Bereich rund um den Domshof und den Marktplatz ( von 6.00 bis 12.30 Uhr) in der Region rund um die Bremen-Arena (6.00 bis 18.00 Uhr) und um das Parkhotel (6.00 bis 22.00 Uhr) sowie auf den Fahrtstrecken vom Domshof zur Bürgerweide (6.00 bis 20.00 Uhr) und vom Parkhotel zur Bürgerweide (6.00 bis 12.30 Uhr).

Nach § 15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes kann die zuständige Behörde Versammlungen untersagen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.
Das Stadtamt reagiert mit der Verfügung auf die Ankündigungen von Störungen und militanten Aktionen gegen die Veranstaltungen zum Tag der deutschen Einheit. Angesichts der eindeutigen Drohungen ist nach Auffassung des Stadtamtes das Versammlungsverbot in dem genannten Umfang geeignet und erforderlich, um die aktuelle Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu verhindern. Der Umfang des Verbotes ist auf das notwendige Mindestmaß beschränkt.

Das Stadtamt hat die Form der Allgemeinverfügung gewählt, da es trotz bundesweiter Aufrufe zu Störungen niemanden gibt, an den eine Einzelverfügung gerichtet werden könnte.
Die für den 2. Oktober angemeldeten Demonstrationen sind von dieser Verfügung nicht berührt. Sie wurden in einem Fall wie angemeldet und in dem anderen Fall mit der Vorgabe einer Alternativroute bestätigt.
Die Allgemeinverfügung kann beim Stadtamt eingesehen werden.