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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Stiftung Anerkennung und Hilfe - Senat stimmt Verlängerung der Antragsfrist bis Mitte 2021 zu

01.12.2020

Wer als Kind oder Jugendlicher in den Jahren 1949 bis 1975 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren hat, kann Leistungen aus der Stiftung Anerkennung und Hilfe noch bis Ende Juni 2021 beantragen. Einer Verlängerung der Antragsfrist hat der Senat heute (Dienstag, 1. Dezember 2020) auf Vorschlag von Sozialsenatorin Anja Stahmann zugestimmt. Ursprünglich sollte die Frist bereits Ende 2019 auslaufen, sie war dann aber zunächst bis Ende 2020 verlängert worden. Die Stiftung, die vom Bund, den Ländern und den christlichen Kirchen getragen wird, kann Opfern entwürdigender Behandlung in den Einrichtungen eine einmalige finanzielle Anerkennungsleistung bis zu 9.000 Euro gewähren und, wenn die Betroffenen in den Einrichtungen gearbeitet haben, auch Beiträge für die Rentenkasse.

Senatorin Stahmann ermunterte Anspruchsberechtigte, sich an das Amt für Versorgung und Integration zu wenden, auch wenn es sicher nicht leichtfalle, mit Fremden über erlittenes Leid zu sprechen: "Die Erfahrung von Gewalt, Missbrauch und Demütigung teilen Sie mit vielen anderen", sagte sie. Mit den Zahlungen an die Opfer in Verbindung mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung dieses "viel zu langen, düsteren Kapitels der Nachkriegsgeschichte" mache die Gesellschaft "unmissverständlich deutlich, dass sie die entwürdigende Behandlung von Schutzbefohlenen nicht toleriert und das entstanden Leid anerkennt". Senatorin Stahmann appellierte ausdrücklich auch an rechtliche Betreuerinnen und Betreuer zu prüfen, ob eine Antragstellung in Betracht kommt.

Bislang haben 88 Bremerinnen und Bremer Leistungen aus dem Fonds in Anspruch genommen, unabhängig davon, in welchem Bundesland der Standort der damaligen Einrichtung gewesen ist.

Die Stiftung verfügt über Finanzmittel in Höhe von rund 300 Millionen Euro, davon tragen die Länder rund 100 Millionen, und das Land Bremen nach dem Königsteiner Schlüssel etwa 820.000 Euro, davon sind bislang rund 520.000 Euro gezahlt worden.

Die Anträge nimmt im Land Bremen das Amt für Versorgung und Integration entgegen
Doventorscontrescarpe 172 D
28195 Bremen
Telefon: +49 421 361-5292
Fax: +49 421 3615326
E-mail: office@avib.bremen.de

Weitere Informationen unter www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de