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Arbeits- und Sozialministerkonferenz fasst zukunftsweisende Beschlüsse

Wichtige Themen aus bremischer Sicht waren die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, die Einführung einer Kindergrundsicherung und die Stärkung der Tarifbindung

27.11.2020

Der Eigenanteil für die Kosten der stationären Pflege muss begrenzt werden, Kostensteigerungen, zum Beispiel für notwendige und berechtigte Einkommensanhebungen der Pflegekräfte, soll der Bund aus Steuermitteln als gesamtgesellschaftliche Aufgabe übernehmen. Einen Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) mit dieser Grundaussage von Donnerstag (26. November 2020) stützt Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann mit Nachdruck. "Die Eigenanteile in der Pflege sind in den vergangenen Jahren beständig gestiegen, während die Zuschüsse durch die Kassen gedeckelt sind", sagte Senatorin Stahmann. "Es ist dringend geboten, dieses Prinzip umzukehren, also den Eigenanteil zu begrenzen. Nur so können wir Pflegebedürftige in der stationären Pflege und ihre Angehörigen vor finanzieller Überforderung schützen." Die bislang ins Gespräch gebrachte Deckelung auf 700 Euro für maximal drei Jahre sei aber aus Sicht der Senatorin zu hoch, zumal die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen der Pflegeeinrichtungen. Außerdem müssten auch die steigenden Kosten der ambulanten Pflege Gegenstand künftiger Beratungen sein, für die bislang keine Deckelung vorgesehen ist.

Gesundheitswissenschaftler in Bremen hätten eine Begrenzung des Eigenanteils bereits vor Jahren ins Gespräch gebracht. Senatorin Stahmann sagte, sie wolle das Thema für die Länder in Gesprächen mit dem Bund im kommenden Jahr entscheidend weiter voranbringen, wenn sie für Bremen zum Jahreswechsel gemeinsam mit Arbeitssenatorin Kristina Vogt den Vorsitz in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz übernehmen wird.

Mit ihrem Beschluss stellen sich die Arbeits- und Sozialminister der 16 Bundesländer grundsätzlich geschlossen hinter die Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums für eine Pflegereform im kommenden Jahr. Die Sicherstellung der stationären Pflege sei eine "gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die die vorgesehenen Steuerzuschüsse aus dem Bundeshaushalt rechtfertigt", sagte Senatorin Stahmann. Die weitere Ausarbeitung aller Einzelheitern solle der Bund eng mit den Ländern abstimmen.

Als weiteres zentrales Thema habe die ASMK wichtige Eckpfeiler für einen eigenständigen Rechtsanspruch von Kindern und Jugendlichen auf angemessene Sozialleistungen in einer einzuführenden Kindergrundsicherung festgelegt. Kinder und Jugendliche sollten nicht mehr angewiesen sein auf Transferleistungen nach den Sozialgesetzbüchern II (für Arbeitslose; "Hartz IV") oder XII (für nicht arbeitsfähige Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen). Stattdessen solle mit der Kindergrundsicherung ein eigener Rechtsanspruch auf eine Absicherung geschaffen werden, "die sich an dem konkreten Bedarf von Kindern und Jugendlichen orientiert", sagte Senatorin Stahmann. Das sei bisher nicht der Fall. Die Länder seien in der ASMK übereingekommen, dass der Bedarf sich nicht an der unteren Einkommenssituation von Familien orientieren solle, sondern eher an der mittleren. Es solle sichergestellt sein, "dass allen Kindern und Jugendlichen zur Verfügung steht, was sie für eine kindgerechte Entwicklung brauchen und was mit Blick auf die Einkommen der Eltern erforderlich ist". Dem Beschluss waren langjährige Diskussionen auf fachlicher und politischer Ebene vorausgegangen.

Arbeitssenatorin Kristina Vogt lobte in diesem Zusammenhang den "bemerkenswerten Beschluss" der ASMK ausdrücklich als "wegweisend". Die gesetzlichen Regelungen zur Einführung der Kindergrundsicherung müssten nun auf Bundesebene umgesetzt werden.

Zudem hob sie den Beschluss hervor, das Verfahren zur Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen einzuleiten, um so die schwindende Tarifbindung zu stärken. "Da die Bundesländer das derzeit gesetzlich vorgesehene Verfahren hierfür als unzureichend ansehen, haben sie in der gestrigen Sitzung die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der auch das Begründungserfordernis für ein ablehnendes Votum des Tarifausschusses sowie dessen Veröffentlichung berücksichtigt", sagte Arbeitssenatorin Kristina Vogt weiter und begrüßte diese "über alle Parteifarben hinweg mehrheitsfähige Haltung", auch wenn darin nicht alle Aspekte des derzeit von Bremen in die Länderabstimmung gegebene Bundesratsinitiative zur Änderung von § 5 Tarifvertragsgesetz enthalten seien.

Kristina Vogt geht davon aus, dass die nächste ASMK früh im kommenden Jahr einberufen wird. "Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie gehen wir für 2021 von einer angespannten Lage am Arbeits- und Ausbildungsmarkt 2021 aus, für die wir schnell Lösungen erarbeiten müssen."

Ansprechpartner/in für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de

Kristin Viezens, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kristin.viezens@wae.bremen.de